19.02.2013

Geld vom Amt in der Notlage | Studenten Urlaubssemester

Hallo , jetzt weiß ich auf welche Paragraphen man sich in einer Akkuten finanzielle lage Berufen kann und wie es geht. Ich füge die Texte ein :



Hier ist noch mal der Antrag auf Vorschuss. http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/antrag42.doc


Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Hilfe zum Lebensunterhalt deckt den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen, deren wirtschaftliche und soziokulturelle Existenz auf andere Weise nicht gesichert werden kann. Der notwendige Lebensunterhalt umfasst nach § 27a SGB XII "insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung.". Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft; dies gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. Für Schülerinnen und Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch. Diese gesetzlichen Definitionen verdeutlichen, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht nur ein physisches Existenzminimum leistet, sondern einen soziokulturellen Mindeststandard, der eine angemessene Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschließt.
Wie alle Hilfen im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem SGB XII soll auch die Hilfe zum Lebensunterhalt den Leistungsberechtigten die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen.
Der Leistungsanspruch berechnet sich (sehr vereinfacht dargestellt) wie folgt: Zunächst wird der Bedarf ermittelt, dann werden Einkommen und Vermögen (eigene Mittel) diesem Bedarf rechnerisch gegenüber gestellt. Übersteigt der Bedarf die eigenen Mittel, besteht insoweit (Fehlbedarf) ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Nachrang der Hilfe zum Lebensunterhalt:
Hilfe zum Lebensunterhalt erhält nicht, wer sich aus eigenen Kräften (z.B. Arbeitskraft) oder mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Insofern schützt Hilfe zum Lebensunterhalt als letztes soziales "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung.
Grundsätzlich ausgeschlossen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sind - trotz Bedürftigkeit - folgende Personengruppen:
  • Personen, die leistungsberechtigt sind nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II), d.h. erwerbsfähige Personen, die 15 Jahre oder älter sind, aber noch nicht die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben  (Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld II)
  • sowie deren nicht erwerbsfähige Angehörige (Anspruchsberechtigung auf Sozialgeld),
  • Ausländer, soweit eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht.
Andere vorrangige Sozialleistungsansprüche, z.B. auf Krankengeld, Rente, Kindergeld etc. schließen einen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zwar nicht von vornherein aus, führen aber durch rechnerische Berücksichtigung dieser Leistungen auf der Einkommensseite zu einer Minderung oder auch einem gänzlichen Wegfall der Hilfe zum Lebensunterhalt. Als Einkommen sind aber nicht nur Sozialleistungen, sondern auch (fast) alle anderen denkbaren Einkünfte zu berücksichtigen, z.B. Mieteinnahmen, Unterhaltsansprüche, Steuererstattungen und vieles mehr. Wir informieren Sie gern im persönlichen Beratungsgespräch über weitere Details und Besonderheiten (z.B. nicht anrechenbare Einkünfte, Bereinigung des Einkommens usw.). Neben der Selbsthilfe aus eigenen Kräften und der Ausschöpfung aller in Betracht kommenden (legalen) Einnahmemöglichkeiten ist schließlich vorhandenes Vermögen (Barvermögen oder Sachvermögen) vorrangig für den Lebensunterhalt einzusetzen. Hier gelten jedoch großzügige Schutzvorschriften, die den Leistungsberechtigten vor besonderen Härten bewahren sollen. Auch insoweit beraten wir Sie gern detailliert im persönlichen Gespräch.




MUSTER ANTRAG :



Herr Musterman

Musterstr. 12, München




                                                                                                                                
                                                                                                                                 
JobCenter                                                                                                                 

Oberhausen, den 17.Februar 2013


Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 31.November 2012 meinen Antrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Da ich aus gesundheitlichen Gründen mein Studium unterbrechen muss und auch kein Bafög beziehe,  kann ich weder aus eigener Kraft bzw. mit eigenen finanziellen Mitteln, noch mit Hilfe Dritter mich aus meiner Notlage befreien . Ich berufe mich auf den notwendige Lebensunterhalt, umfasst nach § 27a SGB XII "insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung."

 Die Schulden  sind entstanden durch normalen Lebenshaltungskosten, da ich weder Unterstützung von meiner Familie erhalten habe und seit über zwei Jahren kein Bafög beziehe,  auf Grund einer verlängerten Studienzeit von meiner Krankheit bedingt  ,die mich daran hindern mein Studium in Regelzeit zu bestreiten. ( Ärztliche Bescheinigung liegt vor).

Auch meine Krankenversicherung  kann ich seit Monaten nicht mehr regelmäßig zahlen und bin  im Rückstand , mit der Zwangsvollstreckung wurde schon  mehrfach gedroht und mit dem  Entzug der Leistung. Da ich auf meiner Krankheit auf Medikamenten und Therapien angewiesen bin, stelle ich ein Antrag auf Kostenübernahme für die notwendige Medikamente
  
Bei meiner WG bin ich zwei Monate im Rückstand, die WG wird so wie so zum 28.Dezember 201 (Bescheinigung liegt vor)vom Hauptmieter aufgelöst, somit bin ich von OBDACHLOSIGKEIT bedroht !!! Auf Grund meiner finanziellen Situation ist es mir im Moment nicht möglich eine Wohnung zu finden , da ich die Mietkaution nicht stellen kann und auf keine Einkommensnachweise verfüge oder eine finanzielle Sichherheit, die ich den Vermieter bieten könnte.

Bis jetzt habe ich mich durch die Verschuldung und Spenden von Freunden ernähren können.


Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb bitte ich Sie mein Antrag sofort statt zu geben, damit ich meine Medikation weiterhin erhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Alg II legen sie Wiederspruch, ihre Leistung ist umfangreicher als das was sie kennen

Arbeitslose haben viele Rechte : sogar Renovierungskosten übernahme unter anderen. Lesen sie hier weiter...








de/Broschuere-Arbeitslosengeld2.html)




Es gibt das Recht, die Bewohnbarkeit herzustellen, und die Kosten dafür sind nicht zwangsläufig im Hartz IV Regelsatz enthalten." Das  gilt jedoch nicht, wenn laut Mietvertrag bereits eine voll renovierte Wohnung übergeben worden ist. Die Arge muss zahlen, wenn eine Renovierung beim Einzug in die neue Wohnung notwendig sei und die Kosten entsprechend angemessen sind.  BSG (Az. B 4 AS 49/07 R): Die Stadt Leipzig übernimmt beispielsweise 4 Euro pro Quadratmeter. Darin sind alle Kosten für die Renovierung  enthalten. Rücklagen für eine notwendige Einzugsrenovierung können nicht aus dem Hartz IV Regelsatz angespart werden. Die Kosten für die Einzugsrenovierung sind Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II, wird ein Erwerbsloser durch die Arge aufgefordert, die Mietkosten durch einen angeordneten Umzug zu senken, können die Kosten für die Einzugsrenovierung nicht aus dem Regelsatz angespart werden, denn in der Regel betragen sie mehr als 100 Euro und somit sind sie als Zuschuss vom Leistungsträger zu gewähren.   Laut Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen müssen Renovierungskosten nicht vom ALG-II-Empfänger getragen werden. Ist die Renovierung Bestandteil des Mietvertrags und die Kosten dafür angemessen, haben die Hilfsempfänger einen Anspruch auf Übernahme der notwendigen Ausgaben, sofern diese detailliert nachgewiesen und begründet werden können. 2006, AZ: L 9 AS 409/06 ER . Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Datum: 11.09.06 - Aktenzeichen: L 9 AS 409/06 ER Zieht eine Empfängerin von Arbeitslosengeld II um und ist sie durch entsprechende Mietverträge verpflichtet, sowohl die alte als auch die neue Wohnung zu renovieren, muss die ARGE die Kosten im Rahmen der "angemessenen Kosten der Unterkunft" übernehmen. ALG II-Empfänger haben immer die Möglichkeit, bei der jeweiligen ARGE einen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten für Renovierung, Umzug und Erstausstattung respektive Wohnungseinrichtung zu stellen. Sowohl die Auszugsrenovierung als auch die im Zuge des Einzugs notwendigen Renovierungsarbeiten gehören nämlich direkt zum Unterkunftsbedarf i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nach dieser Norm werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Kosten für die Renovierung einer Wohnung werden meistens nicht übernommen, da auch eine Wohnung angemietet werden könnte, die nicht renovierungsbedürftig ist. Manchmal werden  Ausnahmen gemacht, und ein Darlehen für eine einfache Renovierung gewährt. Dies aber auch nur für einfache weiße Wandfarbe und eventuell wenn es keinen Bodenbelag in der Wohnung gibt, für  Teppichboden

16.02.2013

Küchenzuruf: Die Zugewinngemeinschaft

Güterstand der Ehe

Zugewinnausgleich

Ehegattenunterhalt

Unbefristeter nachehelicher Ehegattenunterhaltsanspruch

Trennung - Streit um das Vermögen

Scheidung: Wer bekommt Haus und Tier?



15.02.2013

Als ALGII eine Wohngemeinschaft gründen


Lass EUCH NICHT IN DIE EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT REINZIEHEN

 

Wohngemeinschaft
Was ist eine Wohngemeinschaft?

Klassische Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Und: Untermietvertr�ge sind allgemein ein guter Beleg um klarzumachen, dass man nur die Wohnung teilt aber nicht aus einem Topf wirtschaftet.

Wenn Sie mit einem oder mehreren Personen sich eine Wohnung teilen. jeder seine eigenen R�ume zur Verf�gung hat (z.B. jeder hat sein eigenes Schlafzimmer), dann m�ssen Sie diese Personen im Antrag nicht mit angeben, wenn diese nicht mit Ihnen Verwandt oder verschw�gert sind.

Selbst wenn sie R�ume wie K�che, Bad ect. teilen, ist dies kein Problem, wenn dies in einem Miet- oder Untermietvertrag klar dargelegt wird.

In diesem Fall bietet sich an, ein formloses Schreiben oder einen Untermietvertrag beizulegen in dem die Wohnverh�ltnisse gekl�rt sind!

14.02.2013

reCHTE DER ARBEITSLOSE

DIE BILD BERICHTET :

 

Hartz IVMeine Rechte, meine Pflichten

  • Von CHRISTIN MARTENS
Die Anzahl der Strafen gegen Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist so hoch wie nie zuvor. Doch die allermeisten Hartz-IV-Empfänger halten sich an die Anforderungen der Ämter.
BILD erklärt, welche Rechte und Pflichten Hartz-IV-Bezieher haben – von Bewerbungen, über Termine bis zum Urlaubsantrag:
Wann muss ich beim Amt erscheinen?
Arbeitslosengeld-II–Empfänger müssen Einladungen des Jobcenters zum Gesprächgrundsätzlich immer nachkommen. Wer einen glaubwürdigen Grund angeben kann, warum er einen Termin nicht wahrnehmen kann, der kann mit dem Jobcenter auch einen neuen Termin vereinbaren. Wer keinen triftigen Grund hat, muss mit einer Kürzung der Geldleistung rechnen.
Generell gilt: ALG II wird meistens für maximal sechs Monate gewährt, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Wie oft muss ich Termine wahrnehmen?
Es gilt: Hartz-IV-Bezieher müssen an jedem Werktag für Ihren Berater aus dem Jobcenter unter der gemeldeten Anschrift erreichbar sein. Das bedeutet: Sie müssen ihre Post an jedem Werktag öffnen und lesen. Zudem sollen sie telefonisch erreichbar sein. Und immer, wenn Sie eine Einladung erhalten, müssen Sie auch zum Gespräch erscheinen.
Wer ohne Grund einen wichtigen Termin verstreichen lässt, dem droht eine Sanktion und die Kürzung der Regelleistung.
Welche Jobs muss ich annehmen?
Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der siegeistig, seelisch und körperlich in der Lage sind – auch wenn dieBezahlung geringer ist als bei der vorherigen Stelle, die Arbeitbefristet ist oder es sich um Zeitarbeit handelt.
Nicht zumutbar sind sittenwidrige Entlohnungen, d. h. dass der Lohn 30 % oder mehr unter dem Tarifvertrag oder dem ortsüblichen Entgelt liegt.
Muss ich Bewerbungen schreiben?
Natürlich! In der Eingliederungsvereinbarung, die der Arbeitslosengeld-II–Empfänger mit dem Jobcenter abschließt, wird festgelegt, wie sich der Arbeitslose selbst aktiv an der Arbeitssuche beteiligen muss. Dazu gehört auch das Schreiben von Bewerbungen.
Darf ich Urlaub machen?
Einen Urlaubsanspruch gibt es nicht. Aber: Wer sich vorher die Zustimmung seines Beraters beim Jobcenter holt, darf sich bis zu drei Wochen im Jahr außerhalb seines Wohnortes aufhalten – also auch ins Ausland reisen.
Wer auffliegt, weil er sich ohne Zustimmung ins Ausland verabschiedet hat, dem drohen Sanktionen.
Kann ich mein Erspartes ausgeben?
Wer Erspartes hat, muss dies beim Arbeitslosengeld-II–Antrag angeben.Bevor jemand berechtigt ist, Arbeitslosengeld II zu beziehen, muss er sein Erspartes bis zu einem gewissen Freibetrag (richtet sich nach dem Lebensalter) aufbrauchen.
Das Geld, das dann noch als Erspartes zur Verfügung steht, kann natürlich frei verwendet werden. Zum Beispiel um einen neuen Kühlschrank zu kaufen. Achtung: Man darf sich nicht absichtlich bedürftig machen oder unwirtschaftlich verhalten.
Kann ich einfach in eine andere Stadt ziehen?
Natürlich können Arbeitslosengeld-II–Empfänger auch umziehen. Wichtig ist: Wenn durch den Ortswechsel ein neues Jobcenter zuständig ist, muss der Arbeitslosengeld-II – Empfänger sich dort schnellstmöglich persönlich melden.
Wer dies zu spät macht, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. Es werden z. B. nur Mietkosten in der bisherigen Höhe übernommen. Wohnungsbeschaffungskosten wie Kautionen, Genossenschaftsanteile etc. werden nicht übernommen. Falls Mietschulden entstehen, werden diese nicht übernommen.
Wenn eine neue Bedarfsgemeinschaft gegründet wird, muss beim neuen Jobcenter ein neuer Antrag gestellt werden. Dabei kann das Arbeitslosengeld II frühestens ab dem Tag gezahlt werden, an dem der Antrag gestellt wird – also unbedingt rechtzeitig zum Jobcenter gehen.
Was ist zu beachten, wenn ich innerhalb der Stadt umziehe?
Wer innerhalb derselben Stadt und im selben Jobcenter-Bezirk umzieht, muss dem Jobcenter den neuen Mietvertrag vorlegen. Am besten einen Umzug vorher mit dem Jobcenter besprechen und klären, ob die Größe der Wohnungangemessen ist und deshalb die Kosten auch übernommen werden – so spart man sich nachträglichen Ärger.
Fachliche Beratung: Bundesagentur für Arbeit; Horst Weise, JobCenter Hamburg; Karin Volkmann, Beratungszentrum Arbeitslosen-Telefonhilfe.

Teil I : Haben arbeitslose Rechte , Tipps und Tricks

Rechte für ALGII
Ich biete eine kurze Zusammenfassung zu den Rechten die man als ALGII hat




"
Viele Hartz IV Empfänger schöpfen beim Bezug von Sozialleistungen ihre Möglichkeiten nicht aus. Grund ist Unkenntnis.
Es gilt einmal mehr der Grundsatz: Nur wer seine Rechte kennt, kann seine Rechte wahrnehmen.
Zuschüsse für die Bewerbung:
So wissen manche ALG II Empfänger noch nicht, dass es Zuschüsse für Bewerbungen gibt. So verschenkten deshalb einige Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) die ihnen zustehenden fünf Euro pro Bewerbung. Sie wissen auch nicht, dass die Zuschüsse beantragt werden müssen, ansonsten gibt es kein Geld.
Rundfunkgebühren – GEZ
Langzeitarbeitslose müssen keine Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen, wenn sie einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ermäßigung bei den Telefongebühren
Auch bei der Deutschen Telekom gibt es Ermäßigungen durch den Sozialtarif der Telekom für Hartz-IV-Empfänger.
Allerdings sollten ALG II Empfänger auch die Angebote anderer Anbieter zu prüfen. Andere Unternehmen haben häufig günstigere Angebote als die Telekom. Das trifft insbesondere auch für einen Internetanschluss zu.
Freiwillige Vergünstigungen der Gemeinden
Häufig bieten die Kommunen freiwillige Vergünstigungen für Hartz-IV-Empfänger an, etwa beim Besuch des Schwimmbades oder des Zoos oder in Museen.
Eine gute Beratung und Information in Hartz IV Fragen ist immer wichtig, denn die Hartz IV Behörden machen Fehler, am häufigsten bei Fragen der Miet- und Heizkosten.
Ausbildungsbeihilfen und BAföG
Bis Januar 2007 ist die finanzielle Unterstützung für Ausbildung oder Studium durch Ausbildungsbeihilfen voll auf das Einkommen angerechnet worden, wodurch sich die Ansprüche auf ALG II entsprechend reduziert hatten. Nach einer Gesetzesänderung kann nun aber mindestens der “ausbildungsbedingte Bedarf” abgezogen werden. So lassen sich z.B. Fahrtkosten vor der Einkommensberechnung von der Ausbildungsbeihilfe abziehen.
Krankenversicherung
Hartz-IV-Empfänger sind keine Versicherte zweiter Klasse. Sie haben die gleichen Ansprüche gegenüber ihrer Krankenkasse wie alle anderen Versicherten auch. Lediglich Krankengeld bekommen Langzeitarbeitslose nicht, weil sie ihre Sozialleistungen auch im Krankheitsfall weiter erhalten und daher keinen Ausgleich benötigen.
Beispielsweise haben Hartz-IV-Empfänger unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Versicherte Anspruch auf eine Kur. Gleiches gilt für Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs."

Umzugsrech | neue Reform | muss ich streichen ?

Mietrecht
 
 Hallo, in meinem Leben habe ich schon zu oft geklaubt was mir gesagt wird, heute mache ich mich lieber schlau. Und ich werde die alte Wohnung garantiert nicht streichen und neu tapezieren für die Endabgabe, davon habe ich nichts !!
 
" Regelungen, die den Mieter neben den Fristen noch zur Anfangs- oder Endrenovierung verpflichten, sind auch ungültig (BGH, Az. VIII ZR 109/05). !!!!!!!

---- Ungültig sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen, wenn Fristen zu starr geregelt sind (BGH, Az. VIII ZR 360/03) _______

Die Renovierung Tapeten rausreisen, Streichen.... usw. SIND NICHTIG

Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren

Nach § 536 Abs. 1 BGB sind Mieter immer berechtigt, die Miete zu mindern, wenn ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung herabsetzt. Davon abweichende Formulierungen sind unwirksam.

Mieter können nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Entscheidung vertragliche Verpflichtung der Mieter zu einer Endrenovierung für unwirksam.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mietvertrags-Klauseln, die Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, sind unwirksam
Foto: dpa Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mietvertrags-Klauseln, die Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, sind unwirksam Bild teilen
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Weiterführende Links

Welche Klausel gilt?: Wie Mietverträge ungültig werden
Zu Hause: Selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter
Heizspiegel 2007: Jetzt kommt die dicke Heizkosten-Abrechnung
US-Häusermarkt: Zwangsvollstreckungen drücken Häuserpreise

Themen

Bundesgerichtshof

Die Klausel stelle auch dann eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn er während der Wohnzeit keine laufenden Schönheitsreparaturen durchführen müsse. Die Bundesrichter beanstandeten, dass die Endrenovierung unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung gelte. Damit hatte die Klage eines Mieters aus Bremen in letzter Instanz Erfolg (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 316/06).

Im seinem Mietvertrag stand, dass er die Wohnung bei Auszug fachgerecht renoviert zurückgeben müsse. Es folgte eine Liste, in welchem Zustand die Wohnung bei Einzug übernommen wurde. Während der Mietzeit gab es jedoch keine Pflicht des Mieters, Schönheitsreparaturen vorzunehmen.

Das Amtsgericht und das Landgericht Bremen hielten die Klausel für gültig und wiesen die Klage des Mieters ab. Das Landgericht war der Ansicht, die Endrenovierungspflicht sei eindeutig so zu verstehen, dass nur Räume mit deutlichen Wohnspuren beim Auszug renoviert werden müssten.

Dem widersprach der BGH. Auf die Revision des Mieters stellte er fest, die Klausel sei vom durchschnittlichen Mieter eher so verstehen, dass die Wohnung beim Auszug auf jeden Fall frisch renoviert übergeben werden müsse oder jedenfalls keine Wohnspuren zeigen dürfe. Das benachteilige den Mieter unangemessen.

Bereits in der Vergangenheit hatte der BGH entschieden, dass eine Pflicht zur Endrenovierung unwirksam ist, wenn sie unabhängig davon bestehe, wann die letzte Schönheitsreparatur gemacht wurde. Das gelte auch, wenn er keine Pflicht zu laufenden Schönheitsreparaturen habe. Denn die isolierte Endrenovierungspflicht verpflichte den Mieter auch dann, wenn er nur kurz in der Wohnung wohnte oder freiwillig Schönheitsreparaturen durchgeführt hatte.

Mit dem jetzigen Urteil hat der Mietsenat des BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, wonach Schönheitsreparaturpflichten nicht nach starren Fristen verlangt werden können, sondern nur entsprechend dem tatsächlichen Renovierungsbedarf.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs als erwartet und folgerichtig. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), erklärte, eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteilige den Mieter unangemessen. "Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof in der Schönheitsreparaturfrage seine klare und eindeutige Richtung beibehält. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Vertragsparteien", sagte er."

Umziehen : muss ich die alte Wohung Renovieren?

Verliere ich meine Kaution wenn ich nicht eine Endrenovierung mache?

als aller erste stelle ich ein Abschnit vom BGH über Endrenovierungsarbeiten bei der Miewohung


"

Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren

Mieter können nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Entscheidung vertragliche Verpflichtung der Mieter zu einer Endrenovierung für unwirksam.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mietvertrags-Klauseln, die Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, sind unwirksam
Foto: dpa Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Mietvertrags-Klauseln, die Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, sind unwirksam
Die Klausel stelle auch dann eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn er während der Wohnzeit keine laufenden Schönheitsreparaturen durchführen müsse. Die Bundesrichter beanstandeten, dass die Endrenovierung unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung gelte. Damit hatte die Klage eines Mieters aus Bremen in letzter Instanz Erfolg (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 316/06).
Im seinem Mietvertrag stand, dass er die Wohnung bei Auszug fachgerecht renoviert zurückgeben müsse. Es folgte eine Liste, in welchem Zustand die Wohnung bei Einzug übernommen wurde. Während der Mietzeit gab es jedoch keine Pflicht des Mieters, Schönheitsreparaturen vorzunehmen.

Das Amtsgericht und das Landgericht Bremen hielten die Klausel für gültig und wiesen die Klage des Mieters ab. Das Landgericht war der Ansicht, die Endrenovierungspflicht sei eindeutig so zu verstehen, dass nur Räume mit deutlichen Wohnspuren beim Auszug renoviert werden müssten.


Dem widersprach der BGH. Auf die Revision des Mieters stellte er fest, die Klausel sei vom durchschnittlichen Mieter eher so verstehen, dass die Wohnung beim Auszug auf jeden Fall frisch renoviert übergeben werden müsse oder jedenfalls keine Wohnspuren zeigen dürfe. Das benachteilige den Mieter unangemessen.
Bereits in der Vergangenheit hatte der BGH entschieden, dass eine Pflicht zur Endrenovierung unwirksam ist, wenn sie unabhängig davon bestehe, wann die letzte Schönheitsreparatur gemacht wurde. Das gelte auch, wenn er keine Pflicht zu laufenden Schönheitsreparaturen habe. Denn die isolierte Endrenovierungspflicht verpflichte den Mieter auch dann, wenn er nur kurz in der Wohnung wohnte oder freiwillig Schönheitsreparaturen durchgeführt hatte.
Mit dem jetzigen Urteil hat der Mietsenat des BGH seine Rechtsprechung fortgeschrieben, wonach Schönheitsreparaturpflichten nicht nach starren Fristen verlangt werden können, sondern nur entsprechend dem tatsächlichen Renovierungsbedarf.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs als erwartet und folgerichtig. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), erklärte, eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteilige den Mieter unangemessen. "Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof in der Schönheitsreparaturfrage seine klare und eindeutige Richtung beibehält. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Vertragsparteien", sagte er.

13.02.2013

P-Konto Erfolge




 DIE SPARKASSE ENTSCHULDIGT SICH TELEFONISCH BEI MIR !!!!

Vorgestern schickte ich den u.g. Brief an meiner Sparkasse. Heute hatte ich den Abteilungsleiter am Telefon, der sich sehr groß bei mir entschuldigt hatte, es sei ein Missverständniss gewesen, dass sie Führungskosten erheben wollten. Sie hätten sich mit den Aktenzeichen des BGH vertan . Aber gut , dass man über alles sprechen kann, den Sie würden gerne mit mir weiter eine gute Beziehung pflegen wollen.

Mein P-KONTO 
wurde in 24 St. eingereichtet und kostet
1,95€ im Monat   






Sehr geehrter Herr Mustermann,


erstmal vielen Dank für den Brief vom 4.01.2013.

Ich habe mich in der Zeit bei der Bürgerbeauftragten über das P-Konto informiert und es hat sich herausgestellt, dass die Informationen, die Sie mir telefonisch mitgeteilt haben über die erhöhten Führungsgebühren eines P-Kontos falsch sind. 

Das BGH Urteil  13.11.2012 – XI ZR  145/12 erklärt, dass die Bank kein höhres Kontoführungsentgelt  als ein vergleichbares von der jeweiligen Sparkasse angebotenes Kontomodell mit Überziehungsmöglichkeiten  verlangen darf, so die Erklärung der deuschen Sparkassen zum Bürgerkonto.
Zusätzlich „ Nach Auffassung des Gerichtes benachteiligen entsprechende Regelungen in den allgemeinen Geschäfstbedinungen die Kunden unangemessen und sind daher nichtig (Urteil vom 28.03.2012-Az.:19 U 238/11)

Ich erwarte von Ihnen, dass sie gemeinsam mit der Sprakasse ein gutes Verhältniss zu mir  als Kunde pflegen und bei der Umwandlung meines Girkontos in ein P-Konto dieselbe Kontoführungsgebühr  einhalten. Sonst sehe ich mich gezwungen, die Bürgerbeauftragte einzuschalten, um Wiederspruch gegen die Sparkasse zu erheben. 

In all den Jahren war ich mehr als zufrieden mit meinem Konto bei der Sparkasse , es liegt in Ihren Händen das gute Verhältniss aufrecht zu erhalten.

Vielen Dank,

Frau Musterfrau

Zwangsvollstreckung | Untermietervertrag | WG | Studenten

Zwangsvollstreckung bei Wohnung mit Untermieter

Ich besitze nicht mehr die Wertgegensätnde.... oder doch... aber wie gehe ich eine Zwangsvollstreckung aus dem WEG?

Ich war in dieser Situation in der Weihnachtszeit, die gelbe Briefe sammeln sich an.... irgendwann öffnet man sie nicht mehr.
Jedefalls hatte ich auf ein Mal an sehr großer Mann " Herr Bumann" ohne Scherz vor der Tür und er wollte mit seiner Zwancksvollstreckung in meine Wohnung rein.

NEIN !!! ich habe neine gesagt : die Person die sie suchen kenne ich und wohnt nicht in meinem Zimmer, sonder pendelt von Freunden zu Freunden, hier ist er gemeldet. ICh kann ihnen gerne meinen Mietvertrag vorzeigen.

Der gute Mann war freundlich und meinte, er würde sich schriftlich wieder melden. .... Tja... Monate später mitder BEUGEHAFT ODER DIE EIENSTAATLICHE ERKLÄRUNG...... 
( trotzdem ist nichts schlimmes passiert )

Ich war in mein gutes Recht ihn nicht rein lassen zu dürfen, weil die andere Persaon tatsächlich bei mirnicht wohnt.

Meine Wohnkonstelation ist :

4 Personan WOHNGEMEINSCHAFT 
jeder hat sein Zimmer und wirtschaftet für sich alleine. ICh stehe in den Klauseln der Vollstreckung des anderen Miebewohners nicht, alls brauche ich mich nicht zu sorgen. 

 "Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.08.2008 entschieden, dass es einem Gerichtsvollzieher nicht zuzumuten ist, bei einer Räumung materiell-rechtliche Überlegungen anzustrengen. So heißt es im Leitsatz des Urteils: "Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln". Bei der Zwangsvollstreckung hatte der angetroffene Beteiligte behauptet, aufgrund eines Untermietvertrags mit dem Schuldner alleiniger Untermieter der Räume zu sein. Folglich sei ein Räumungstitel ihm gegenüber unzulässig, weil dieser Vollstreckungstitel sich nicht gegen ihn richte.
Wenn der Hauptmieter nach fristloser Kündigung seines Mietverhältnisses unberechtigter Weise einen Untermietvertrag mit einem Dritten abgeschlossen hat und dieser Dritte bei der Räumungsvollstreckung gegen den Hauptmieter ein Besitzrecht behauptet, muss der Gerichtsvollzieher grundsätzlich die Vollstreckung einstellen. Dies selbst dann, wenn offensichtlich zu sein scheint, dass der Abschluss des Untermietvertrages nur dem Zweck dient die Vollstreckung zu vereiteln und der Vertrag quasi in letzter Minute erst "aus dem Hut gezaubert wird". Was der Gerichtsvollzieher allerdings prüfen muss, ist, ob der Untermieter tatsächlich Besitz von den Räumen ergriffen hat und sich die Vollstreckung insofern überhaupt gegen den Dritten richtet. Quelle: RECHTaktuell | SAWAL | Räumungstitel gegen Untermieter "

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/untervermietung.htm#ixzz2KoC89ekS

 
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