10.02.2013

SGB XII Sozialhilfe | RECHT AUF LEBENSUNTERHALT

Für alle die ein Anrecht auf SGBI UND SGBII haben , ein Wegweiser über SGBXII 

Aus persönliche Gründe befasse ich mich in der letzten Zeit mit der Frage : wer ist Leistungsberechtigt ? Wer hat Recht auf Sozialhilfe ?

Und es stellte sich heraus, dass "alle Bürger sind berechtigt". Es geben kleine Ausnahmen wie : Auszubilden mit Anrecht auf Bafög, oder Ausländer, die keine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubniss besitzen .
Mann ist grundsätzlich berechtigt wenn man nur in einer Notlage ist wo die Gesundheit gefärdet sein könnte oder die Wohnunglosigkeit droht.

Fazit, nachdem ich den ganzen SGBXII fand ich mehrere berechtigte Argumente weshalt jeder Einzelfall in einer Beratung besprochen werden darf, kein Bürger der nicht aus eigener Kraft sein Lebensunterhalt 100% bestreiten kann darf in Deutschland im Stich gelassen werden.

Wer sich genau erkundigen möchtet kann zu einer Beratung beim Amt von Familie und Soziales gehen, zu der Bürgerbeauftragten in SH , der Sozialverband Deutschland oder zu einer Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen, Frauen in Not , Casemanagment oder die Stadtsmission. 

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)




08.02.2013

Kontoauszuüge aufbewahren !! P-Konto

P-Konto
Achtung ! Man kann wiederspruch einlegen; wenn eine Bank, besonders eine Sparkasse; Führungsgebühren für die Umwandlung eines Girkokontos in einen P-Konto einnimmt, die höher als die Führung des ehmaligen Kontos sind.



Das BGH Urteil  13.11.2012 – XI ZR  145/12 erklärt, dass die Bank kein höhres Kontoführungsentgelt  als ein vergleichbares von der jeweiligen Sparkasse angebotenes Kontomodell mit Überziehungsmöglichkeiten  verlangen darf, so die Erklärung der deuschen Sparkassen zum Bürgerkonto.

Zusätzlich „ Nach Auffassung des Gerichtes benachteiligen entsprechende Regelungen in den allgemeinen Geschäfstbedinungen die Kunden unangemessen und sind daher nichtig (Urteil vom 28.03.2012-Az.:19 U 238/11)

Dennoch kann es möglich sein, dass Ihre Bank trotzdem Führungsgebühren erhebt und dann sind sie in der Beweisplficht, dass sie sich rechtswidrig verhalten hat.



Ich empfehle sich in Schleswig-Holstein an der Bürgerbeauftragten oder an den Sozialverband Deutschland zu wenden. 

MUSTER BRIEF AN DER BANK  HIER 

zittiere von p-konto.de

"
Kontoauszüge bitte unbedingt aufbewahren!
Es mag für den juristischen Laien und erst recht für den gesunden Menschenverstand unverständlich klingen. Die Kreditinstitute können für diesen Rückerstattungsanspruch einen formellen Antrag mit Nachweis der entrichteten P-Konto Entgelte verlangen und es ist leider zu erwarten, dass dies dann auch so praktiziert wird.
Sie sollten deshalb unbedingt ihre Kontoauszüge aufbewahren, aus denen ersichtlich wird, was Sie wann an unzulässigen Entgelten bezahlen mussten. Sie können sich leider nicht darauf verlassen, dass dem Kreditinstitut diese Daten natürlich sowieso bekannt sind. Im Ernstfall müssen Sie das beweisen können. Mit Kontoauszzügen gelingt dieser Nachweis einfach.
Die Sprecherin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer, könnte durchaus Recht haben mit ihrer Vermutung:
“Hier wird vermutlich darauf spekuliert, dass Kunden ihre Kontoauszüge nicht so lange aufheben und damit den Beweis nicht antreten können – weshalb das Geld dann nicht zurückerstattet wird. Vertrauen gewinnt die Bankenbranche durch solches Verhalten sicher nicht zurück.”
Selbstverständlich wird hier weiter über die Entwicklung bei den Entgelten für das Pfändungsschutzkonto berichtet werden. Mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zum Thema P-Konto Entgelte wird dann aber hoffentlich Klarheit und Rechtssicherheit eintreten. Ein Zustand, welcher sowohl den Banken als erst recht auch deren Kunden nur nutzen kann."

Achtung mit P-Konto und Führungsgebühren !

Rechtslage P-Konto
Wissenswertes: meine Sparkasse erhebt Kontoführungsgebühren für P-Konto. Ist es erlaubt ?

Nein, es ist nicht erlaubt. Meine Bank hat dasselbe behauptet. Ich habe mich beraten lassen und jetzt weiß ich wie man dagegen angehen kann.


Ich Kopiere den Musterbrief den Ich an meiner Sparkasse geschickt habe :



Sehr geehrter Herr Mustermann,

erstmal vielen Dank für den Brief vom 4.01.2013.

Ich habe mich in der Zeit bei der Bürgerbeauftragten über das P-Konto informiert und es hat sich herausgestellt, dass die Informationen, die Sie mir telefonisch mitgeteilt haben über die erhöhten Führungsgebühren eines P-Kontos falsch sind. 

Das BGH Urteil  13.11.2012 – XI ZR  145/12 erklärt, dass die Bank kein höhres Kontoführungsentgelt  als ein vergleichbares von der jeweiligen Sparkasse angebotenes Kontomodell mit Überziehungsmöglichkeiten  verlangen darf, so die Erklärung der deuschen Sparkassen zum Bürgerkonto.
Zusätzlich „ Nach Auffassung des Gerichtes benachteiligen entsprechende Regelungen in den allgemeinen Geschäfstbedinungen die Kunden unangemessen und sind daher nichtig (Urteil vom 28.03.2012-Az.:19 U 238/11)

Ich erwarte von Ihnen, dass sie gemeinsam mit der Sprakasse ein gutes Verhältniss zu mir  als Kunde pflegen und bei der Umwandlung meines Girkontos in ein P-Konto dieselbe Kontoführungsgebühr  einhalten. Sonst sehe ich mich gezwungen, die Bürgerbeauftragte einzuschalten, um Wiederspruch gegen die Sparkasse zu erheben. 

In all den Jahren war ich mehr als zufrieden mit meinem Konto bei der Sparkasse , es liegt in Ihren Händen das gute Verhältniss aufrecht zu erhalten.

Vielen Dank,

Frau Musterfrau
 

Bürgerbeaurtragte| Hartz IV Vorsicht mit Rückzahlungen |

Job Center Rückzahlung
HILFE : das JOB CENTER fordert von mir den BETRAG der Leistung zurück !


Das Amt für Familie und Soziales schreibt mich jedes Mal an, wenn wich Leistungen nach SGB II beziehe, weil ich im Scheidungsprozess "Unterhaltsberechtigt" bin. 
Das letzte Mal musste ich in 3 Monaten 2300€ zurückzahlen !!!! als HILFEBEDÜRFTIGE !!!!!
Ich war so verzweifelt, weil ich den ersten Monat schon nach der ersten Rückzahlung von 1200€ nur 5€ übrig für den restlichen 3 Wochen übrig hatte.
Ich schrieb die Frau die beim Amt für Familie und Soziales in Kiel sitzt und fragte nach einer  humaneren Ratzenzahlung... ich musste sie wirklich anflehen. Ihre schriftliche Antwort war:
".... sein sie dankbar, dass Ihr Mann Unterhalt für sie zahlt, wir sind keine Darlehnen Institution... zahlen sie ab ".

Der Frau hat in keinen unseren Gesprächen interessiert, dass ich krank wäre , dass ich wegen häuslicher Gewalt mein Job und mein Wohnort verlassen müsste... sie meinte, dass sei nicht IHR THEMA !!!! Und dann muss ich meinen Ex-Mann noch dankbar sein.

Jeden Falls jetzt bin ich eines besseren gelehrt. Ich bekam vor einer Woche , nach langer Zeit Erkämpfung, wieder SGB II gewährt und die Frau aus Amt für Familie und Soziales hat mich noch mal zu einem "Termin eingeladet". Letztes Mal verlor ich meine Leistung, weil Sie, ohne Vorwarnung, einen Aufhebungsbescheid aufgestellt hatte.

Ich gehe morgen erstmal zu der BÜRGERBEAUFTRAGTE und erkundige mich über die Rechtslage und in welcher Höhe ich zurückzahlen muss. Laut den folgenden Text  zwischen 10%-30%

"

Hartz IV: Vorsicht Rückforderungen & Aufrechnungen

Hartz IV: Vorsicht bei Rückforderungen und Aufrechnungen
Ansprüche von Arbeitsagentur oder Landkreis dürfen nur ganz selten vom laufenden Leistungsanspruch einbehalten werden. Beim Arbeitslosengeld II (ALG II) gibt es zwar viele Anlässe, bei denen die Agentur Ansprüche gegen Leistungsbezieher haben und "Geld zurückfordern" kann: So müssen etwa Darlehen zurückgezahlt werden. Wird eine Bildungsmaßnahme schuldhaft abgebrochen, wird ein Schadensersatz fällig; und wenn die Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wurde, hat das Amt ebenfalls einen Ersatzanspruch.

Rückforderung ist nicht gleich Aufrechnung!
Die zentrale Frage ist dabei aber, wann (Ersatz)Ansprüche "eingetrieben" werden dürfen. Mit dem laufenden ALG-II-Bezug dürfen Ansprüche nämlich nur in klar definierten Ausnahmefällen verrechnet werden - das heißt, nur in diesen seltenen Ausnahmefällen darf das ALG II um (berechtigte) Rückforderungen des Amtes gekürzt werden.

Solche Aufrechnungen sind laut SGB II nur in zwei Fällen zulässig:

1. Für einen unabweisbaren Bedarf, der von der Regelleistung nach § 20 SGB II umfasst wird, wurde ein Darlehen gewährt, das nun zurückgezahlt werden muss (§ 23 Abs. 1 SGB II).

2. Die Rückforderung des Amtes beruht darauf, dass der/die Leistungsbezieher/in vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat (§ 43 SGB II). In allen anderen Fällen ist eine Aufrechnung rechtswidrig.

Zu 1.) Aufrechnung bei Darlehenstilgung

In diesem Fall darf die monatliche Aufrechnung bis zu 10 Prozent betragen - bezogen auf die auszuzahlende Summe aller Regelleistungen für die Bedarfsgemeinschaft. Es liegt im Ermessen des Amtes, den Prozentsatz festzulegen. So sind auch Aufrechnungssätze nahe Null möglich und - in Verbindung mit § 44 SGB II - kann das Amt die Darlehensschuld auch erlassen.

Wichtig: Eine Aufrechnung zur Tilgung eines Darlehens ist dann - und nur dann! - zulässig, wenn es für einen Bedarf gewährt wurde, der der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II zuzurechnen ist. In allen anderen Fällen, in denen ein Darlehen zurückgezahlt werden muss, ist eine Aufrechnung nicht zulässig.

Das heißt konkret, dass in den nachfolgenden Fällen die Rückzahlung eines Darlehens erst fällig wird, nachdem der ALG-II-Bezug beendet wurde:

- Darlehen für eine Mietkaution (§ 22 Abs. 3 SGB II)

- Darlehensweise Übernahme von Mietschulden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden (§ 22 Abs. 5 SGB II)

- Darlehensweise Leistungsgewährung für einen Monat, in dem voraussichtlich Einkommen zufließt (§ 23 Abs. 4 SGB II)

- Darlehensweise Leistungsgewährung, weil Vermögen zwar vorrangig einzusetzen ist, aber nicht sofort verwertet werden kann (§ 23 Abs. 5 SGB II)

Zu 2.) Rückforderungen aufgrund falscher Angaben und darauf folgende Aufrechnung

In diesem Fall darf die Aufrechnung bis zu 30 % betragen – bezogen auf die Regelleistung der Person, gegen die das Amt einen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz hat. Die Aufrechnung ist auf drei Jahre begrenzt.

Wichtig: Eine Aufrechnung ist dann - und nur dann! - zulässig, wenn Leistungen zu unrecht gezahlt wurden ("Überzahlung"), weil der/die Leistungsbezieher/in "vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben" (§ 43 SGB II) gemacht hat. Es muss also ein aktives Fehlverhalten vorliegen.

Wenn es der/die Leistungsbezieher/in hingegen "bloß" versäumt, eine Änderung (z.B. Einkommenszufluss) mitzuteilen, dann rechtfertigt dies keine Aufrechnung! Wohl aber die Rückforderung, die dann "stehen bleibt". Vorsätzlich handelt, wer wissentlich und willentlich - also zielgerichtet - falsche Angaben macht. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und selbst Dinge nicht beachtet oder bedenkt, die jedem einleuchten müssten.

Liegt ein solches "Fehlverhalten" nicht vor, dann ist eine Aufrechnung nicht zulässig und rechtswidrig. Erst recht ist eine Aufrechnung natürlich rechtswidrig, wenn die Überzahlung auf einem Fehler des Amtes beruht.

Also nochmal:

- Wenn das Amt sich "verrechnet" und zuviel bzw. zu Unrecht Leistungen auszahlt, dann darf nicht aufgerechnet werden. Dies gilt selbst bei einer offensichtlichen Überzahlung, die der/die Leistungsberechtigte leicht erkennen kann.

- Ebenso wenig dürfen Ersatzansprüche des Amtes nach § 34 SGB II aufgerechnet werden, d.h. selbst wenn jemand seine Hilfebedürftigkeit "mutwillig" selbst herbeigeführt hat (so genanntes "sozialwidriges Verhalten") darf das Amt seine Ersatzansprüche nicht durch Einbehaltungen von laufenden ALG-II-Leistungen eintreiben. Unter Umständen greifen jedoch Sanktionen nach § 31 Abs. 4 SGB II.

Rechtliche Gegenwehr: Zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückholen!Nach unseren Erfahrungen praktizieren die Ämter vielfach unzulässige Aufrechnungen und behalten Geld ein, das dringend zum Leben gebraucht wird. Besonders "beliebt" scheinen Darlehen rund um die Unterkunftskosten (Erstaustattungen, Umzugskosten, Mietkautionen) zu sein, die dann in den Folgemonaten verrechnet werden.

Nicht selten "verarbeiten" die Ämter auch rechtzeitig gemeldete Änderungen (zum Beispiel über einen Nebenverdienst) viel zu spät, so dass es monatelang zu Überzahlungen kommt, die dann rechtswidrig wieder vom aktuellen Leistungsanspruch abgezogen werden. Wir empfehlen daher, auch wenn es bekanntlich Mühe macht und Nerven kostet, sich rechtlich gegen unzulässige Aufrechnungen zu wehren. Denn da die Rechtslage eindeutig und die Praxis der Ämter vielfach offenkundig rechtswidrig ist, sind die Erfolgsaussichten mehr als gut! Widersprüche gegen noch nicht bestandskräftige Aufrechnungsbescheide haben hier (!) aufschiebende Wirkung. Rückforderungen des Amtes und daraus resultierende Aufrechnungen unterliegen nicht dem § 39 SGB II (= sofortige Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten über Leistungen der Grundsicherung).

Im Regelfall besteht der Vorgang der Aufrechnung aus drei Teilentscheidungen des Amtes: Aus einem

- Aufhebungsbescheid ("Überzahlungen" werden korrigiert),

- einem Rückforderungsbescheid (bestimmt die Geldsumme, die erstattet werden soll) und einem

- Aufrechnungsbescheid (laufende Geldleistung wird um eine monatliche Rückforderung gekürzt).

Die Teilentscheidungen können auch in einem Bescheid zusammengefasst sein. Wir empfehlen "sicherheitshalber" und der Klarheit wegen immer auch ausdrücklich der Aufrechnung zu widersprechen, etwa auch in dem Fall, dass die Rückforderung selbst strittig ist und sich der Widerspruch im Kern dagegen richtet. Besonders "lohnend" ist es auch, alte rechtswidrige Aufrechnungsbescheide im Nachhinein über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ("Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts") anzufechten. Denn wenn das Amt monatelang unzulässig aufgerechnet hat, können beachtliche Geldbeträge zurückgefordert werden. (01.01.2009)"    

07.02.2013

Bürgerbeauftragte in Schleswig-Holstein | Soziale Angelegenheiten |

Bürgerbeauftragte SH | Amt des Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten
Stimmt was Ämter und Behörden zu mir sagen? Ich verstehe die Schreiben nicht ? Wer hilft mir meine Rechte bei sozialen Angelegenheiten durchzusetzten ?


Jetzt wo ich den Scheidungsprozess erlebe hat sich vieles in meinem Leben verändert. Ich musste mein Job verlassen und die Stadt wechseln. Darum bin ich vorrübergehen arbeitslos.
Es ist nicht einfach alles wieder im Griff zu kriegen. Ein paar Schulden konnte ich nicht bezahlen und die Inkassos fangen an zu drohen.

In der Beratung für "Casemanagment" mit dem Sozialpädagogen,der mich zur Zeit begleitet wurde mir empfohlen erstmal keine Schulden oder Raten abzubezahlen, anstatt dessen einen P-Konto einzurichten.

Ich habe meine Bank angerufen und die Erföffnung eines P-Kontos verlangt. Meine Bank hat folgendes geantwortet :

1.Das P-Konto darf nur eingerichtet werden, wenn die Schuldnerberatung oder das JobCenter das Formular unterschreibt

2. Ich muss den zugeschickten Formular ausfüllen

3. Für die Führung des P-Kontos wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 6,99€ erhoben.

Ich wusste aber im voraus, dass die Banken keine GEBÜHR erheben dürfen. Ich habe den Mitarbeiter der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg mit den Informationen konfrontiert und er hat alles verneint. Trotzdem habe ich die Unterlagen per Post verlangt.

Der Sozialpädagoge hat mir einen Dokument präsentiert wo die Sparkassen Deutschlands ein Abkommen unterschrieben haben , wo es drin steht, dass die ERÖFFNUNG UND KONTOFÜHRUNG eines P-KONTOS GRATIS SEI !!!!

JEZT WERDE ICH DIE FORMULARE AN DER BANK ZURÜCKSCHICKEN , wenn die Bank von mir die Monatsgebühr für die Kontoführung abbucht, soll ich zu der BÜRGERBEAUFTRAGTEN , das Geld MUSS von der Bankzurücküberwiesen werden !!!

So weit ich heutzutage informiert bin, eine Bank MUSS immer ein P-Konto pro Bürger einrichten und das GRATIS!!!

Für die Klärung all dieser Fragen und  um die Rechte der Bürger gelten machen zu lassen gibt es den BÜRGERBEAUFTRAGTEN . Spätestens wenn sie sich bei der Institution oder Amt gemeldet haben, wird man besser behandelt. 

Ich weiß nicht ob es in alle Bundesländer Bürgerbeauftragten gibt, doch es ist werd es einmal zu googlen um es herauszufinden.    


Zitiere

"

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Seit dem 01.10.1988 gibt es in Schleswig-Holstein das Amt der / des Bürgerbeauftragen für soziale Angelegenheiten. Die Bürgerbeauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Bürgerbeauftragten-Gesetz (-BüG-).
Birgit Wille ist Diplom-Betriebswirtin. Sie verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich. Unter anderem war sie Gebietsgeschäftsführerin eines Wohlfahrtsverbandes und als selbstständige Berufsbetreuerin tätig. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wählte sie erstmals am 31. Mai 2001 zur Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Mit ihrer Wiederwahl am 24. April 2008 wurde sie für weitere 6 Jahre im Amt bestätigt.

Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?

Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:
  • Arbeits- und Ausbildungsförderung
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Behindertenrecht
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Kinder- und Elterngeld
  • Wohngeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Bürgerbeauftragte bei der Beratung und der Vertretung der Interessen der Hilfesuchenden. Das spezielle Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht eine umfassende Beantwortung von Fragen und eine fundierte Bearbeitung der Eingaben.             "                                               mehr

Beratungstellen , sie helfen dir im Scheidungsprozess

Liste der Beratungsstellen in Kiel 

| Scheidung | Krisenintervention | Frauennotruf | Casmanegment | Hilfe im Übergang |

aus eigener Erfahrung möchte ich diese Liste mit euch teilen, weil ich die Hilfe von den Sozialpädagogen für Casmangement sehr viel gebraucht habe und immer noch im Anspruch nehme 

 

ERFAHRUNGSBERICHT

Ich befinde mich seit fast zwei Jahren im Scheidungsprozess, sehr intensiv ein Jahr. Es ist mir alles so auf dem Kopf gestiegen... dass ich wirklich ausgebrannt war um Klarheit zu bekommen.
Beim Ambulanten Zentrum des Kieler Fensters wurde mir Hilfe angeboten im Form von Casemanagment. Was sehr neues für mich.
Es bedeutet, dass man regelmässige Termine mit einem Sozialpädagogen hat, er kennt sich mit der Rechtslage der verschiedenen Ämter sehr gut aus. 
Teilweise ist es eine Beratung wie bei einem Anwalt, teilweise erzählt man über Sorgen und Probleme wenn man es so wünscht, doch das non plus ultra ist, dass man mit allen Briefen die man bekommt vorbei kommt und diese Person hilf es einem so zu verfassen, dass es nach dem Gesetzt gemacht wird und man muss es nicht alles selber machen.

Für mich ist es eine sehr große Entlastung und eine lebenswichtige Hilfe. In Meiner Beratung wird folgendes besprochen:
- Anträge : Arbeitsamt, Ausländerbehörde, Krankenversicherung
-  Schulnerberatung : Inkassos , Privatpersonen, Institutionen, Credite
-  Freiwillige Betreuung ( man kann auch die gesetzliche beantragen, in meinem Fall nicht nötig)
- Planung von Freiheitsaktivitäten und nachgehen von Hobbies ( gegen Depression)
- Besprechung der letzten Woche ( Was ist mir gelungen), Plannung der neuen Woche

Der Sozialpädagoge begleitet mich zu alle Terminen wo ich es selber nicht schaffe, sogar Freiheitsakivitäten. Über ihn bekam ich auf von der Klinik die Unterstützung einer Praktikantin die mich zu den Aktivitäten begleitet, vor allem die mit der Sozialenintetragtion zu tun haben. 

Das ambulante Zentrum der Klinik bietet auch viele Freiheitsaktivitäten von Mo-So zu dem simbolischen Preis von 1€ (Basteln, Malen, Kochen, Geselschaftspiele, Trommeln, Tanzen, Sport, Boxen, Stadt Rundreisen, Selbsthilfegruppen) . Man muss nicht krank sein um mitzumachen, nur Lust haben.

Doch dieser Modell von Institutionen mit Beratung und freiwillige Aktivitäten gibt es mehrmals in Deutschland. Für mich eine sehr wichtige Hilfe , Ventil und Stütze die mich im Scheidungsprozess aufheitern.

Die sozialpädagogische Beratung ist auf Spenderbasis!

Beratungsstelle


 
Si te vas a divorciar es muy importante que cuentes con información suficiente. En Alemania existen las "Beratungsstellen". Son de diferentes tipos

Beratungsstelle para:

a) Psychisch erkrankte Menschen : personas con enfermedades psicológicas . ( En este caso puede ser una depresión, ansiedad, miedo... )

* Mientras estuve casada, cada vez me sentía peor emocionalmente y cada día me dolía algo nuevo. Estaba mareada, la comida me caía mal... pero pensé que talvez era el estrés normal del cambio de país, marido nuevo, peleas cotidianas... familia y amistades nuevas. Fue hasta que personas fuera del círculo familiar postizo me llamaron la atención de que cada vez me veía peor y ya no era la persona que conocieron cuando llegué al país. También mi familia se alarmó. Pero aunque yo tenía problemas en el matrimonio, reduje todo a comentarios y peleas "normales". NO me quería dar cuenta. Las cosas tuvieron que llegar a un límite peligroso para mis salud física y mental para que yo aceptara ayuda de fuera y me decidiera a salirme de mi casa. Y así fue como di con las "Beratungsstellen " donde se me dio atención psicológica y asesoría para salir adelante como mujer extranjera.

 



Beratungsstelle

Ejemplos en la Alemania en general y la Ciudad de Kiel:

-ProFamilia
en espanol ( para la salud sexual y de la familia ) http://www.profamilia.org.co/
en alemán htp://www.profamilia.de/

Si bien, en la página se habla mucho de planifiación familiar, pero también puedes tomar atención psicológica para que el terapeuta te ayude a definir tu situación de pareja o apoyarte con tus problemas.

En mi caso asistí con mi médico familiar y le dije que me sentía muy mal, muy deprimida  y una amiga me había recomendado ir con Profamilia. El me proporcionó los números de teléfono. La cita me la dieron relativamente rápido. Ya he tenido dos terapeutas diferentes en esta institución y ambas muy buenas. 
La terapia es psicológica y dura 60 min. Cuesta 2% del salario neto ( si no tienes dinero haces una donación mínima por sesión) . Normalmente tienes derecho a 10 sesiones terapéuticas y con tu terapeuta vas viendo que tan frecuentes deben de ser.

Yo llegué sin saber que quería, solo muerta de miedo y sin fuerzas para nada. Pero al cabo de las 10 sesiones tuve momentos muy importantes de reflexión que me ayudaron a saber lo que quería y darme cuenta de que me estaba dejando maltratar mucho en el matrimonio. 

La terapia en pareja o en familia también es muy común en esta institución. Desgraciadamente en mi caso mi marido no quizo participar. No es de sorprenderse que ya casi estamos divorciados. 

Dónde se localiza PROFAMILIA? En cada ciudad alemana por chica que sea. En el internet, con tu médico o centro de información "Beratungsstelle für Frauen " te pueden proporcionar el número 


-Kibis
 aquí encontrarás gurpos de autoayuda. El fin es darte apoyo y conocer personas que se encuentran en la misma situación que tú.

En Kibis encontrarás grupos para diferentes cuadros clínicos o también para formar una red social. Existen grupos para personas con cáncer, esclerose múltiple, para adictos y sus familiares... personas y familiares de pacientes con psicosis , con depresión, miedos, ansiead y pánico... para problemas de peso, trastornos alimenticios, asesoría para el divorcio, divorciados, viudos... la gama es muy amplia ya que los grupos se forman por personas que están pasando por esa etapa o ya la superaron. Son reuniones semanales o cada 15 días, según las reglas de cada grupo. 
A mi me sirvió para conocer a otras personas que sufren de trastornos de ansiedad (pánico) y depresiones ... es muy difícil dar el primer pasa y darse cuenta de que lo que nos afecta existe miles de veces en este mundo ; pero en KIBIS en el grupo de autoayuda pude hablar de mis síntomas y con gran felicidad las otras personas lo entendieron porque les pasa lo mismo. 
Es importante saber que Kibis no reemplaza una terapia. La participación es entre personas que sufren o pasan por lo mismo. Se dan concejos, pero sobre todo es escuchar uno al otro y saber que hay personas que nos apoyan.
Quiero destacar que es recomendable llevar una terapia paralelamente al grupo de autoayuda y comentar lo que sucede en la sesión con algún profesional de la salud de confianza. No debemos dejar la responsabilidad de nuestra salud en otras personas que no están capacitadas para ello. De esta forma el grupo si es una ayuda.  

 Dónde se localiza KIBIS? en todo Alemania.Cada pequena ciudad tiene un centro de atención.

Cuánto cuésta ? Esto depende de cada grupo. Pero generalmente el donativo es mínimo.

Venajas: los grupos organizan actividades de diferentes tipos. También hay eventos donde se invitan a médicos y a otros expertos del tema.


-TIO  
apoyo a migrantes en cualquier situación. En esta institución se te acesorar acerca de tu situación como extranjera y se te acompanará a las diferentes instituciones para realizar los trámites necesarios. La atención es en diferentes idiomas

Este es un centro de asesoría para migrantes. En mi caso asistí porque no me quedaba muy claro mi estatús como extranjera una vez que abandoné la casa común con mi marido. También pregunté si ellas me podrían asesorar y acompanar a citas oficiales en la oficina de migración " Ausländerbehörde". Todas mis preguntas fueron respondidas de forma profesional y se me ofreció la ayuda en mis trámites y también en caso de que mi todavía marido me tratara de chantajear o atemorizar. 
En este centro también se le da apoyo a las migrantes que aún no dominan el alemán, pero tienen que rehacer su vida en Alemania.

Si se trata de una emergencia por violencia de cualquier tipo para la mujer y sus hijos... si te estás divorciando... si estás en alguna crisis personal... TIO te apoya.

Dónde está TIO ? Según mi investigación en Berlín y Kiel. Pero es posible que en otras ciudades también.

Cuánto cuesta ? No lo sé.  

-Donna Clara
proporciona atención psicosocial a mujeres en momentos de crisis

Frauen Notruf
tienes un momento de emergencia y no sabes con quién hablar, quién te protege, a dónde ir... este es el teléfono de emergencia para ayuda a mujeres. También ofrecen terapia psicológica.

Frauenhaus en Kiel
en cada ciudad por pequena o grande que sea existe un número para el Frauenhaus. Ingresa en el internet la palabra "Frauenhaus + (nombre de tu ciudad o localidad) . Si no tienes internet , llama a la policía o algún número de emergencia. Ellos te proporcionarán el número o incluso te acompanarán.
Estas casas de mujeres son muy importantes si te encuentras sola o con tus hijos en una situación riesgosa. Un marido que te golpea o te ha dejado en la calle. No tienes a donde ir... o eres víctima de cualquier tipo de violencia. En estas casas te puedes quedar por un tiempo limitado, pero los trabajadores sociales en cooperación con otras instituciones te ayudarán a resolver la crisis.

Frauenberatungsstelle / Stadtsmission in Kiel
en cada ciudad existe una ASESORIA PARA MUJERES. No tienes que estar en una situación de emergencia para asistir.
En el caso de la Stadtsmission <--- es un albergue si  no tienes donde pasar la noche , tú y tus hijos. Pero en cada ciudad existen FRAUENBERATUNGSSTELLEN  que se especializan en diferentes áreas (ciris familiar, crisis psicológica, violencia intrafamiliar, migrantes, desórdenes alimenticios...)
Ingresa en el  internet la palabra " Frauenberatungsstelle + (nombre de tu localidad ) , encontrarás varios teléfonos y seguro recibirás ayuda.
Según mi experiencia en algunos lugares hablan espanol u otros idiomas. Inglés casi siempre.

Sozialpsychiatrischer Dienst (Kiel) 
aquí se te ayudará en una emergencia a buscar soluciones a tu problema. Talvez desde hace tiempo no te has sentido la misma. Tienes depresión, miedos, o hay violencia intrafamiliar, pero no sabes qué tan grave es o más bien no te has atrevido a hablar con nadie para descubrirlo. 
De manera discreta en el "Sozialpsychiatrischer Dienst + ( nombre de tu localidad) " puedes pedir una cita y los médicos te ayudarán a aclarar tu situación.
Es de vital importancia si quieres pedira asilo en el albergue para mujeres "Frauenhaus" que te dejes apoyar por el "Sozialpsychiatrischer Dienst de tu localidad", de esta forma obtendrás un lugar más rápido.
Consejo: tu cita y el el contenido de la plática será protocolado y archivado. Es muy importante, ya que si sufres de violencia, amenazas o algo parecido, este expediente es de validez para la policía y le juzgado. REÚNE DOCUMENTOS oficiales para que en caso de ser víctima de violencia intrafamiliar y querer una indemnización por danos y perjuicios, necesitas de documentos que te avalen.
Si el matrimonio te ha causado un dano psicológico o trauma , el SOZIALPSYCHIATRISCHER DIENST es quién te expide un certificado de enfermedad " ATTEST", el cuál es bien visto por el juez y no es revocable por tu marido. Tu abogado podrá ayudarte con este Attest a financiar tu separación con mucha más facilidad.
En general los médicos en estas instituciones son muy cooperadores, diles cómo te has sentido y pídeles ayuda inmediata.
Si aún no has vivido los 3 anos reglamentarios como casada en Alemania, pero quieres quedarte, este registro es muy importante, ya que con esto puedes comprobar que el matrimonio no fracaso por tu falta de voluntad, fracaso por VIOLENCIA. La oficina de migración " Ausländeramt" sabrá valorar estos documentos y de ninguna manera te deportarán. En otro capítulo escribiré algunas líneas acerca de el "Auslenderrecht". Necesitarás de todas formas un abogado con especilización para migrantes.Pero así tendrás documentos que apoyen tu defensa.


Telefon Seelensorge :  aquí puedes llamar de manera anónima y gratuita todo el día, todos los días. habal con ellos si no quieres preocupar a tu familia. Ellos tienen posibilidades de canalizarte a otras ayudas o almenos escuchar lo que te perturba

Donde están : en todo Alemania. Hay un teléfon en cualquier localidad

Weißer Ring : te ayudan en casos de emergencia para ayudarte a salirte de tu casa. Te ayudan en la asesoría legal e incluso en tu protección si estás pasando por amenazas o violencia. Son una red de personas especializadas en los diferentes campos para ayudar a víctimas de maltrato de cualquier tipo. Operan de forma gratuita o por donaciones. 

Dónde están : están en toda Alemania 

 
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