05.02.2013

Bekommt man weiter ALG II wenn man in der Klinik stationär behandelt wird?

Klinikaufenthalt als Arbeitsloser
Als Arbeitslose werde ich für mehrere Monaten stationär behandelt werden. Wird meine Leistung nach ALG II weiter gezahlt werden?

Ja, die Leistung und die Wohnung werden weiter gezahlt. 

ich zittiere folgendes :

" Soll ich mich beim Arbeitsamt/Jobcenter abmelden?

Dem Arbeitsamt müssen Sie mitteilen, dass Sie sich in eine stationäre Behandlung begeben. Für die Entzugsbehandlung bitte nicht aus dem Leistungsbezug abmelden, sie erhalten während der Entgiftung weiterhin Arbeitslosengeld 1. Wenn Sie eine Langzeittherapie machen, müssen Sie von der Agentur für Arbeit einen Aufhebungsbescheid anfordern, der für die Antragstellung auf Übergangsgeld bei der DRV notwendig ist. Für Hartz IV – Empfänger gilt: Teilen Sie ihrem Jobcenter bzw. Ihrer ARGE mit, dass Sie sich in stationäre Behandlung begeben, sie erhalten weiterhin ALG II.
 

 Wer bezahlt meine Miete während meines Therapieaufenthaltes?

Bei Beziehern von Übergangsgeld können Sie Ihre Miete in der Regel selbst bezahlen. Sollten Sie ALG II beziehen, so wird Ihre ARGE / Ihr Jobcenter diese weiter übernehmen, bei Sozialhilfeempfängern wird diese über den überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert.


Welches Geld erhalte ich während meiner Therapie?

Für Patienten, die vor der Therapie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld 1 erhalten, bezahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld. Für ALG II-Bezieher bezahlt die ARGE / das Jobcenter ALG II weiter, zur Zeit noch mit einer Kürzung um 35% wegen Anrechnung der Verpflegung bei stationärem Aufenthalt in einer Klinik, das Bundessozialgericht hat bezüglich dieser Kürzung aber schon rechtliche Bedenken geäußert. Bei Sozialhilfeempfängern und bei einer längeren Therapiedauer als 6 Monate wird außer bei Übergangsgeldempfängern der überörtliche Sozialhilfeträger (in Bayern die Bezirke) sachlich und örtlich für die Therapienebenkosten zuständig. "

mehr Infos hier

Wohngeld als Student beantragen ?

Student , Wohngeld


Darf ich als Student Wohngeld beantragen? 

Ja, jedoch gelden verschiedene Voraussetzungen für die , die kein Bafög berechtigt sind.

Ich zittiere von einer sehr guten Internet Seite folgendes:

"
  • Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten, es sei denn, es liegt eine der folgenden Ausnahmen vor.
  • Wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann seit dem 1.1.2009 einen Wohngeldantrag stellen.
  • Auch wer dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hat und mit Kindern und/oder sonstigen Familienmitgliedern bzw. einem Partner zusammenwohnt, kann u.U. einen Wohngeldanspruch haben, sofern es im Haushalt mindestens eine Person gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat.
  • Darüber hinaus haben alle Studierenden eine Chance auf Wohngeld, die dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch (mehr) haben, weil sie z. B. ein Teilzeitstudium absolvieren, die Fachrichtung zu spät gewechselt haben, aufgrund ihres Alters von der Förderung ausgeschlossen sind oder wegen einer Verzögerung ihres Studiums ohne gesetzlich anerkannten Grund aus der Förderung herausgefallen sind (verspätete Vorlage des Leistungsnachweises, Überschreiten der Regelstudienzeit).
  • Wohnt Ihr in einer Wohngemeinschaft mit anderen Studierenden oder sonstigen Personen zusammen, denen Ihr nicht familiär verbunden seid, kommt es seit dem 1.1.2009 nicht mehr darauf an, ob Ihr gemeinsam wirtschaftet oder nicht. Seid Ihr alle Mieter der Wohnung, kann jeder für sich einen Wohngeldantrag stellen (sofern Ihr nicht dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch habt). Das Gleiche gilt, wenn einer Hauptmieter ist und die anderen Untermietverträge abgeschlossen haben. Ist einer Mieter der Wohnung und gibt es keine Untermietverträge, ist nur der Mieter wohngeldberechtigt. Die Miete für die Wohnung wird in diesem Fall um den Pro-Kopf-Anteil jedes Mitbewohners an der Miete gekürzt.
  • Euer Haushalt kann nur dann Wohngeld erhalten, wenn alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zusammen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für einen 1-Personen-Haushalt liegt diese ab 1.1.2009 bei 870 Euro, bei einem 2-Personen-Haushalt bei 1.190 Euro (Die Beträge gelten für die Mietstufe VI). Man sollte allerdings auch nicht zu wenig Einkommen haben. Mindestens der sozialhilferechtliche Bedarfssatz ist erforderlich."
 

Wer ist erwerbsfähig nach ALG II ?

Sozielageld und Sozialhilfe
 WAS STEHT MIR ZU ? ALG II ? was ist mit SGB II oder SGBXII ?

ich habe einen kleinen Artikel gefunden, der wunderbar beide Fälle erklärt 

"Sozialgeld und Sozialhilfe

Seit Einführung des ALG II herrscht zuweilen Verwirrung darüber, wer denn nach den neuen Regelungen Sozialgeld und Sozialhilfe bekommen kann. Das soll hier nochmal kurz erläutert werden.
  • ALG II (geregelt im Sozialgesetzbuch II)

    ist für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bestimmt, sofern sie nicht - wie die meisten Studierenden und SchülerInnen (siehe oben 1. und 2.) - ausnahmsweise von der Leistung ausgeschlossen sind. "Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." (§ 8 SGB II) Alle anderen sind und bleiben auch dann erwerbsfähig, wenn ihnen eine Arbeit aktuell nicht zugemutet werden kann. Die Erwerbsfähigkeit beginnt in einem Alter von 15 Jahren und endet spätestens mit 65 Jahren.

  • Sozialgeld (geregelt im Sozialgesetzbuch II)

    ist für alle nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bestimmt, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Dazu gehören z. B. Kinder unter 15 Jahren, die mit ihren hilfebedürftigen Eltern zusammenleben oder jemand, der länger als 6 Monate krank ist und mit einem hilfebedürftigen Partner zusammenlebt. Es gelten die gleichen Regelsätze wie beim ALG II. Unterschiede gibt es lediglich bei ein paar anderen Leistungsbedingungen.

  • Sozialhilfe (geregelt im Sozialgesetzbuch XII)

    ist ebenfalls für Erwerbsunfähige bestimmt. Sie greift ein, wenn man nicht mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenlebt. Darüber hinaus hat sie für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen Vorrang gegenüber dem Sozialgeld, also auch dann, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben.

Für Euch bedeutet das Folgendes: Als SchülerInnen und Studierende seid Ihr in der Regel erwerbsfähig, könnt also - wenn überhaupt - nur ALG II erhalten. Einzige Ausnahme: Ihr seid länger als sechs Monate krank oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Nur dann gibt es für Euch entweder Sozialgeld (wenn Ihr mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenlebt) oder Sozialhilfe (wenn Ihr alleine oder mit Kindern unter 15 Jahren zusammenlebt)."

Voraussetzung für die Beantragung eines Urlaubssemesters | Stundent |

Urlaubssemester | Hartz IV |
Ich bin krank und brauche ein Urlaubssemester | Wer finanziert mich ?

 Hallo, mein Freund hat diese Situation. Er verfügt über kein Bafög auf Grund seiner Krankheit, weil er die Regelstudienzeiten nicht einhalten konnte. Seine Familie auf Grund seines Alters muss ihn nicht mehr versorgen, er ist auf sich alleine gestellt.

Wir sind akut auf der Suche von Antworten, da er massive Schulden angesammelt hat, er musste sogar eine Eidenstaatliche Versicherung ablegen. Seine WG wird gekündigt und braucht eine Neue Wohnung, aber ein Einkommensnachweis hat er nicht.

Ich werde alle Erfolge und Erfahrungen Schritt für Schritt in diesem Blog niederschreiben und hoffe mein Freund findet den Weg zu Hartz IV so wie viele anderen Studenten auch.

hier ein hilfreicher Link 


Wovon lebe ich, wenn ich mich krankheitsbedingt beurlauben lasse?

Sofern keine andere Möglichkeit der Finanzierung besteht (z. B. Unterhaltszahlungen der Eltern): von ALG II. Seid Ihr länger als sechs Monate krank, gibt es stattdessen Sozialgeld bzw. Sozialhilfe. Mehr dazu hier.


"Ein Anspruch auf ALG II kann für Personen in BaföG-förderungsfähiger Ausbildung nur dann entstehen, wenn die Ausbildung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung unterbrochen wird (Urlaubssemester). "

"b) Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung

Unterbrecht Ihr Eure Ausbildung für weniger als drei Monate, so könnt Ihr weiter BAföG beziehen. Da das so ist, seid Ihr auch in diesem Fall vom ALG-II-Bezug ausgeschlossen. Dauert die Unterbrechung jedoch länger, könnt und solltet Ihr Euch beurlauben lassen. Im Urlaubssemester behaltet Ihr Euren Studierendenstatus, seid aber nicht mehr BAföG-berechtigt. Stattdessen entsteht ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt über ALG II, sofern Ihr hilfebedürftig seid.

Bei den zeitlichen Abläufen ist Folgendes zu bedenken: Beurlauben lassen kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend (mit der Folge, dass die bereits ausgezahlten BAföG-Förderbeträge zurückzuzahlen sind) - ALG II gibt es dagegen erst ab Antragstellung. Wer sich also erst während des laufenden Semesters zur Beurlaubung entschließt und folglich auch erst dann seinen ALG-II-Antrag stellt, muss damit rechnen, plötzlich Schulden am Bein zu haben, weil BAföG - wie gesagt - für die im Urlaubssemester geförderten Monate zurückgezahlt werden muss und diese Finanzierungslücke nicht über das ALG II ausgeglichen werden kann.

Dauert eine Krankheit nicht länger als sechs Monate, geltet Ihr nach wie vor als erwerbsfähig, bezieht also - sofern auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - ALG II. Dauert die Krankheit länger und lebt Ihr mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen, so erhaltet Ihr Sozialgeld. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, lebt Ihr also beispielsweise alleine, besteht Anspruch auf Sozialhilfe. (Siehe zur Differenzierung auch unten Punkt 5.) " 


"Im Übrigen wird in den fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur zur Auslegung der Vorschrift auf die frühere Rechtsprechung zu § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) verwiesen. Aus dieser ergibt sich z. B., dass (erstaunlicherweise) eine besondere Härte nicht vorliegt, wenn Ihr aus finanziellen Gründen die Ausbildung abbrechen müsst. Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn Ihr Euch mitten im Abschlussexamen befindet (Nur dann ist Euch der Abbruch der Ausbildung nicht zumutbar.)

Wer es ganz genau wissen will, sei auf Anlage 2 der fachlichen Hinweise zu § 7 SGB II verwiesen, die Ihr auf der Seite der Agentur für Arbeit findet.

Wird das Darlehen gewährt, so umfasst es die aufstockende Regelleistung und den Unterkunftskostenanteil. Leistungen für Mehrbedarfe und Leistungen für Angehörige werden als Zuschuss gewährt. (Siehe unten 3. und 4.) "
 



Sozialgeld und Sozialhilfe

Seit Einführung des ALG II herrscht zuweilen Verwirrung darüber, wer denn nach den neuen Regelungen Sozialgeld und Sozialhilfe bekommen kann. Das soll hier nochmal kurz erläutert werden.

  • ALG II (geregelt im Sozialgesetzbuch II)

    ist für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bestimmt, sofern sie nicht - wie die meisten Studierenden und SchülerInnen (siehe oben 1. und 2.) - ausnahmsweise von der Leistung ausgeschlossen sind. "Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." (§ 8 SGB II) Alle anderen sind und bleiben auch dann erwerbsfähig, wenn ihnen eine Arbeit aktuell nicht zugemutet werden kann. Die Erwerbsfähigkeit beginnt in einem Alter von 15 Jahren und endet spätestens mit 65 Jahren.

  • Sozialgeld (geregelt im Sozialgesetzbuch II)

    ist für alle nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bestimmt, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Dazu gehören z. B. Kinder unter 15 Jahren, die mit ihren hilfebedürftigen Eltern zusammenleben oder jemand, der länger als 6 Monate krank ist und mit einem hilfebedürftigen Partner zusammenlebt. Es gelten die gleichen Regelsätze wie beim ALG II. Unterschiede gibt es lediglich bei ein paar anderen Leistungsbedingungen.

  • Sozialhilfe (geregelt im Sozialgesetzbuch XII)

    ist ebenfalls für Erwerbsunfähige bestimmt. Sie greift ein, wenn man nicht mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenlebt. Darüber hinaus hat sie für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen Vorrang gegenüber dem Sozialgeld, also auch dann, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben.

Für Euch bedeutet das Folgendes: Als SchülerInnen und Studierende seid Ihr in der Regel erwerbsfähig, könnt also - wenn überhaupt - nur ALG II erhalten. Einzige Ausnahme: Ihr seid länger als sechs Monate krank oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Nur dann gibt es für Euch entweder Sozialgeld (wenn Ihr mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenlebt) oder Sozialhilfe (wenn Ihr alleine oder mit Kindern unter 15 Jahren zusammenlebt).  

Hartz IV Studenten im Urlaubssemester

Hartz IV Urlaubssemester

Hartz IV für Studenten im Urlaubssemester

Hartz-IV Anspruch für Studenten im Urlaubssemester

28.03.2012

Studenten können während eines Urlaubssemesters Arbeitslosengeld II-Leistungen (Hartz IV) beantragen. Das gilt jedoch nur dann, wenn sich die studentischen Antragsteller ausnahmslos aus dem Studium zurückziehen. Werden hingegen weiterhin einzelne Vorlesungen besucht oder daheim Prüfungen vorbereitet, besteht kein Anspruch auf Hartz-IV. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen B 4 AS 102/11 R. 


Als Student kann man mal auch krank werden und ein dann sollte man einen Krankensemester einreichen können. Mit dem Bachlor ist es immer schwieriger die Regel Studienzeiten einzuhalten und dann geht die Befög Vörderung flöten.

Für alle die sich in der Situation befinden von WIE GEHST WEITER ? WER FINANZIERT DIE WOHNUNG ? wendet euch an das JobCenter und wenn ihr eine Absage bekommt, dann empfehle ich eine Beratung bei dem Sozialverband Deuschland . ES GIBT IMMER EINEN WEG !

Wohngeld oder Wohnberechtigungsgutschein beantragen ? hier

Alles über Harzt IV - Anträge und Tips hier 
 

Sozialverband Deutschland | Rechte als Arbeitsloser durchsetzen |

Scheidung | Beratungsstelle | Sozialverband
WER BEGLEITET MICH ZU DEN ÄMTER ? Das JobCenter hat mein Antrag auf ALG II abgelehnt, wer kann mir helfen ?

Zur Zeit habe ich es mit vielen Anträgen bei der Krankenkasse zu tun , das JobCenter spielt eine wichtige Rolle . Ich bin im Scheidungsprozess , dazu noch bin ich erkrankt. Bei der Ergotherapie hat micht heute eine Mitpatienten auf den SOZIALVERBAND DEUTSCHLAND aufmerksam gemacht. Sie und andere Mitpatientinnen sind seid Jahren mitglied und jedes Mal wenn sie nicht aufrichtig bei den Ämter behandelt werden, wenden sie sich an den Verband. Sie gucken sich die Unterlagen an und den Ablehnungsgrund. Am Ende bekommen sie ihre Rechte durchgesetzt.

Das Sozialverband hat eine Beratungsstelle in fast jeder Stadt Deutschlands. Man müsste nur anrufen um sich genauer zu erkundigen. So wie ich es verstanden habe, sie verweisen einem zu anderen spezialisierte Beratungsstellen Regional und sie übernehmen selber die Beratung und aktiv die Einreichung von Anträgen und Klagen. Es gibt auch ein Beitrag, meine Mitpatientin meinte 5 € / Monat und als Paar oder Familie 7,50€ für alle im Monat.
Es ist Wert zu fragen, da eine Rechtschutzversicherung viel teuer ist und mir ist es oft passiert, dass sie falsche Ratschläge gaben und ich musste es später mit bitteren folgen ausbaden. Ich habe keine Rechtschutzversicherung seit dem nicht mehr, aber die Beratungsstellen konnten mir bis jetzt sehr gut helfen.

Als Arbeitsloser oder hilfebedürftige muss man immer an das sparen denken, aber am richtigen Ende.

Einer meiner Mitbewohner wird sich auch bei dem Sozialverband erkundigen, seine Problematik ist, dass er als Student akut erkrankt wurde und muss sich jetzt mit dem JobCenter durchkämpfen um ALGII zu bekommen, während er einen Krankensemester macht. Zusätzlich hat er sehr große Schulden angesammelt. Doch ich bin mir sicher, dass die Schuldenberatung , der Sozialverband und andere Beratungsstellen vor Ort werden schon helfen können.

Es ist immer ein Teufelskreis wenn man krank ist, Arbeitslos, hilfebedürftig , man macht Schulden und am Ende wird man auch fast Obdachlos.

In meinem Blog versuche ich alle mögliche Erfahrungsberichte niederzuschreiben von alle Tipps die im laufe meiner bedürftigen Zeit bekommen habe und natürlich alles was mir und andere funktioniert hat.

Ich bin immer offen für aufbauende Kommentare. Für Berichte anderer die meine Ergänzen können.Das Internet ist ein super Werkzeug um  uns gegenseitig zu informieren und unbekannterweise zu unterstützen.
Wenn ich vor zwei Jahren über die Hilfen gewusst hätte..... naja.... aber ich kam an den falschen Quellen, die nur Angstmacherei betrieben. Das ist meine Form gegen der eingetrichteten Ignoranz zu protestieren und wünsche mir für jeder der hier reinließt, dass er oder sie egal um was es geht weiter kommen kann.

 
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