Umziehen als Arbeitsloser ( mudarse con ayuda económica ALG II )

Cómo puedo mudarme de casa y vivir independientemente sin mi marido antes de estar divorciada ?

Scheidung Schritt für Schritt als Arbeitsloser


Umziehen mit ALG II

Principalmente es importante saber que si puedes tramitar tu propia vivienda en el momento que has decidico vivir separada de tu marido. Siempre y cuando tu plan sea divorciarte <-
En el JOBCENTER u oficina de empleo es donde haces los trámites, pero estos ponen algunas condiciones para apoyarte y la primera es que puedas comprobar através de una carta de tu abogado o de un formulario entregado al "Amtsgericht" que estás tramitando tu ano de separación "Trennungsjahr" o tu divorcio "Scheidung".
Otra cosa importante es que si ya tenías una vivienda y es muy grande para ti , muy costosa  ó tu arrendatario no te renueva tu contrato por escrito, todo esto con papeles en mano son comprobantes.
Antes de tomar una decisión sola, haz una cita con el JOBCenter de tu localidad, expónles la situación y ellos te pedirán ciertos comprobantes. En caso de aceptar tu caso, te ayudarán económicamente a cubrir los costos de la mudanza. Cada caso es diferente. En ocasiones pueden cubrir la mudanza completa, hasta los ayudantes, en otros solo algunos aspectos , como comprar las cajas... el automóvil que rentes.... o el depósito para el nuevo departamento en forma de un préstamo.

IMPORTANTÍSIMO : no inicies ningúna mudanza sola o el JOBCENTER puede echarte en cara que tienes los medios para pagarlo y resolverlo sola y en todo caso pueden hasta negarte la manutención a futuro. Todo lo que hagas que sea con su consentimiento. Y si no te sientes segura en el idioma alemán o no quieres ir sola, tienes derecho a llevar a cualquier cita a cualquier institución a alguien de tu confianza que te ayude o simplemente que te apoye.

En esta página encontré las respuestas indicadas para que puedas iniciar el trámite para vivienda :

Umziehen mit Hartz IV

http://www.immobilienscout24.de/umzug/eigenregie/umzugstipps/hartz4.html;jsessionid=667517CB6727305D59C215DC54C97FB0.worker0

Auf diese Punkte sollten Sie achten

Hartz-IV-Empfänger haben in der Regel nicht die Möglichkeit einen Umzug aus eigener Tasche zu finanzieren. Somit sind sie auch beim Wohnungswechsel auf Hilfe vom zuständigen Jobcenter angewiesen. Doch damit dieses die Umzugskosten übernimmt, muss einiges beachtet werden.

Wann wird ein Umzug mit Hartz IV genehmigt?

Empfänger von Arbeitslosengeld II brauchen einen guten Umzugsgrund, um die Kosten vom Staat erstattet zu bekommen. Folgende Gründe werden in der Regel nach einer Prüfung durch die Jobcenter anerkannt:
  • Familienzuwachs: Die Wohnung wird zu klein.
  • Gesundheit: Treppensteigen oder ähnliches ist nicht mehr zumutbar.
  • Entfernung zur Arbeitsstelle: Der tägliche Arbeitsweg ist zu weit.
  • Kündigung durch den Vermieter: Die Wohnung wurde unverschuldet gekündigt.
  • Scheidung oder Trennung: Der Umzug ist aufgrund einer veränderten Lebenssituation erforderlich.
  • Zustand der Wohnung: Bestimmte Gegebenheiten wie Schimmelbefall können eine Wohung unbewohnbar machen.
Letzterer Grund wird allerdings nur dann anerkannt, wenn der Schaden zum einen nicht selbst verschuldet ist und sich der Vermieter nach Mängelanzeige weigert, etwas an der Situation zu ändern. Fordert das Jobcenter selbst den Umzug, z. B. weil die Wohnung zu groß ist, müssen die Kosten in jedem Fall übernommen werden.
Wichtig ist prinzipiell, dass Umzugswunsch und -grund dem zuständigen Sachbearbeiter so früh wie möglich mitgeteilt und alle notwendigen Nachweise (z. B. ärztliches Attest, Arbeitsvertrag o.ä.) vorgelegt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Angaben zum Umzugsgrund nicht wahrheitsgemäß waren, müssen die übernommenen Kosten zurückerstattet werden. Tipp: Es ist immer ratsam die Anerkennung des Umzugs schriftlich bestätigen zu lassen.

Welche Kosten werden übernommen?

Das Jobcenter finanziert in der Regel ausschließlich Umzüge, die selbst organisiert und durchgeführt, bzw. durch private Helfer unterstützt werden. Folgende Kosten werden übernommen:
  • die Kosten für Packmaterial (Umzugskartons)
  • die Kosten für die Anmietung eines Fahrzeugs
  • 50 Euro Helferpauschale zur Verköstigung und Vergütung der Helfer
  • die Übernahme von Renovierungskosten ist freiwillig und muss im Vorfeld erfragt werden
Übrigens: Die Mietkaution für die neue Wohnung wird dem Vermieter in Form eines zinslosen Darlehens vom Jobcenter zur Verfügung gestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Mietkaution durch Beantragung einer Kautionsbürgschaft zu sparen.
Sollte ein Umzug in Eigenregie aufgrund einer Behinderung, der familiären Situation (alleinerziehend) oder fehlender Helfer nicht möglich sein, werden in einzelnen Fällen auch die Kosten für einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen übernommen.
In diesem Fall müssen dem Jobcenter mindestens drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen vorgelegt werden.
Tipp: Holen Sie sich online kostenlos Angebote von Umzugsunternehmen ein und lassen Sie sich diese zur Vorlage beim Jobcenter schriftlich zusenden.

Was passiert bei Umzug ohne Genehmigung?

Sollte ein Umzug auf eigene Faust und ohne Genehmigung erfolgen, werden natürlich keinerlei Umzugskosten übernommen. Auch die Zahlungen für Miete und Nebenkosten bleiben gleich und orientieren sich nicht an den Kosten der neuen Wohnung. Ein solcher Umzug erregt unter Umständen außerdem die Skepsis des Sachbearbeiters, da der sich fragen kann, wie der Umzug finanziert werden konnte. Im schlimmsten Fall werden hier sogar die allgemeinen Hartz-IV-Leistungen gestrichen.


UMZUGSVORBEREITUNG ERFAHRUNGSBERICHT

Im laufe meines eigenen Scheidungsprozesses als Migrantin musste ich schon mehrmals ausziehen. Jedes Mal bekam ich Unterstützung von den Behörden und ohne würde es auch nicht gehen, darum möchte ich meine Erfahrungen teilen. Ich glaube diese Informationen können jeder Frau, die dasselbe durchmacht und alleine im Leben steht, sehr behilflich werden.

Meine Voraussetzungen sind, dass ich Migrantin bin und somit kenne ich wirklich nur eine Handvoll von Menschen in Deutschland. Die Behörden und Berater sind meine Stütze.

Ich musste mich wegen häuslicher Gewalt von meinem Mann trennen. Erstmal wusste ich nicht wie. Aber eine Psychiaterin aus dem Sozialpsychiatrischen Dienst nahm mein Notruf entgegen und sie half mir.
Der erste Schritt war die Polizei zu alarmieren. Sie kammen zur Wohnung vorbei, stellten meinem Mann zur rede (er hat mich als eine neurotische Spinnerin dargestellt ) doch es war mehr als klar, dass so fertig wie ich war brauchte ich dringend Hilfe.

Wohnung 1 : ich wurde von der Polizei absofort zum Frauenhaus in der Nähe gebracht. Dort blieb ich ca. 2 Wochen. Danach bin ich zu Bekannten (ich kannte meine Rechte nicht )

Wohnung 2: ein bisschen von einem Sozialpädagoge und meinem neuen Rechtsanwalt habe ich mich in der neuen Stadt beim JobCenter als Arbeitslos angemeldet. 
Sie forderten von mir ganz schön viele Unterlagen über alle mögliche Einkommen, Wertsachen und Vermögen was ich haben könnte.
Nach mehrere Besuche wurde mir ein "BEWILLIGUNGSSCHEIN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES"   ausgestellt.
Meine Wohnung war eine WG, so hatte ich kein Stress mit einem Hauptmietvertrag. 
( WG Suche hier )
Mit dem Untermietervertrag bin ich zum JobCenter . Das Prozess dauert mind. 2-3 Wochen. Ich hatte kein Geld mehr. Darum bat ich um einen VORSCHUSS .
Der Vorschuss wird bewilligt, wenn es schon klar ist, dass man vorübergehen (bis der Mann unterhalt zahlt) Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen wird. Man bekommt eine Karte und die löst man in einem internen Automaten ein, man bekommt Bargeld.

Nach fast einen Monat bekam ich die Kaltmiete plus den Lebensunterhalt für die letzten 2 Monaten in einem gezahlt + Haushaltsgeld ( 250€ ) plus 250€ in einem Gutscheind für Möbel ( Die letzten beiden nur, weil mein Mann sich geweigert hat mir Teils des Hausrats rauszugeben, dass muss man aber mit einer Ablehnung des Anwalts der Gegenpartei beweisen oder zumindest , dass der eigene Anwalt die Herausgabe angefordert hat)

Bei der AWO holt man sich die Möbel (Möbelbörse), leider stehen alle Sachen auf der Liste nicht sofort zu Verfügung. Man muss mehrmals hin bis man, dass findet worauf man anrecht hat und auch etwas was man schön findet. Manchmal klappt beides in einem ! Die Möbel werden nach Hause gebracht und man bezahlt für die Versandkosten einmalig 15€ . Unter Umständen kann man bei der Möbelbörse auch aushandeln, sagen wir so, anstatt eine Komode einen größeren Schrank, usw... dass ist aber nur Intern und hängt von der Laune des Mitarbeiters ab.
Meine erste 1-Zimmer Wohung war ausgestattet und bezahlt ! Juhuu
Achtung: Die Nebenkosten sind nie miteinbegriffen !! MAN MUSS SIE SELBER ZAHLEN; ALSO SPARSAM SEIN

Wohnung 3: zu meinem Bedauern wurde nach kurzer Zeit die WG aufgelöst. Ich bekam eine KÜNDIGUNG VOM HAUPTMIETER. Aber die Lebensumstände haben sich geändert. Im Laufe der Zeit wurde mein Mann mit einem Gerichtsbeschluss gezwungen mir Unterhalt zu zahlen. Das bedeutet: ich musste jeden Monat anteilig an das Amt für Familie und Soziales den Lebensunterhalt der letzten 6 Monaten zurückzahlen (Da mein Mann mir Unterhalt von den letzten 6 Monaten rückwirkend nachzahlen musste) und in dem Moment wo ich Schulden frei war , wurde die Arbeitslosengeldhilfe gestrichen.
Wie kann man sonst umziehen? 
Ein Umzug ist sehr teuer und nicht nur das: der neue Vermieter braucht eine Sichherheit , dass man zahlungsfähig ist, ich bin es nicht. Bin krank und hab mehrere Klinikaufenthalte hinter mir.Also, Arbeitslos!

Ich  bin zu dem zuständigen JobCenter gegangen und habe wieder alle Unterlagen eingereicht:

* Kontoauszüge der letzten 3 Monaten
* Wohnungskündigung (sehr wichtig)
* Die Forderung meines Anwalts an meinem Mann mir den Unterhalt weiter zu zahlen und auch den Zugewinnausgleich vor Gericht zu klären
* Krankschreibung und Überweisung für eine 10-Wöchige Therapie

zusätzlich habe ich bei einer Angestellten persönlich vorgesprochen und ihr meine Sorge mit  dem Umzug mitgeteilt.
Heute habe ich erneut eine BEWILLIGUNG FÜR LEISTUNG vom JobCenter bekommen.
Nach wie vor ist es ein Darlehnen. Es bedeutet, dass , jedes Mal wenn mein Mann zahlt, zahle ich an das JobCenter zurück.

VORTEILE
a) Das JobCenter zahlt pünktlich, immer im Vormonat voraus (Mein Mann nicht)
b) Man kann mit der Bewilligung andere Vergünstigungen bekommen , wie ein Pass für Kulturleben oder sich ein Fahrrad bestellen...
c) Der Vermieter bekommt eine ökonomische Sichherheit
d) Die Umzugskosten werden gedeckt

FÜR DIE WOHNUNGSSUCHE

In der Stadt Kiel hat man Recht auf eine 50qm Wohnung (Die Anzahl der Zimmer ist egal) , die darf max. 316€ Kalt kosten (Das ist super,doch die Nebenkosten kann man sich schwer leisten, also  , lieber was günstigeres suchen).
Das JobCenter erwartet Mietvorschläge. Besichtigen, vielleicht eine der Wohungen reservieren lassen und die Dokumente beim JobCenter einreichen. Man bekommt ein Wohnberechtigungsschein, der braucht der neue Vermieter, um seine ökonomische Sichherheit zu bekommen. 
Macht euch schauf über die Kaution, die kann auch über ein weiteres Darlehnen erfolgen oder vielleicht wird was privat organisiertes bewilligt, doch erstmal fragen, sonst gibt es Probleme.
Das Umzugsmaterial wird auch bezahlt und wenn man Bekannten hat die helfen könnten, darf man den von JobCenter bezahlt ( 50€) was zum Essen und Trinken anbieten.
Ich bin erst in die neue Stadt zugezogen, kenne so gut wie keinem, weil ich krank bin und ständig in Behandlung bin. In den nächsten Wochen muss ich mit einem stationären Aufenthalt rechnen. Von daher wird es so sein, dass ich an den JobCenter  drei verschiedene Kostenvorschläge von Umzugsfirmen einreiche. Weil ich vermutlich nicht zu Hause sein werde oder unter umstände aus eigener Kraft nicht schaffen werde mein Umzug zu machen, brauche ich Profis.

Jeden Falls, möchte ich alle Frauen Mut im Scheidungsprozess Mut machen. ES geht !
Sollte das JobCenter unfreundlich zu euch sein ... dann nimm euch den Rat einer Frauenberatungsstelle, sucht euch einen Sozialpädagoge für Casemanegment oder Unterstützung im Übergang. ( Sozialpädagoge Rudolf Müller , Kiel) Sie fahren mit euch zum Amt hin und ihr eure Rechte werden respektiert werden. Doch meistens sind sie sehr freundlich und es wird einem geholfen.

1 Kommentare:

  1. Danke für den genauen und sehr ausführlichen Artikel. Endlich mal eine Page auf der alles zusammengefasst ist, nach der derzeitigen Rechtslage!

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