10.02.2013

SGB XII Sozialhilfe | RECHT AUF LEBENSUNTERHALT

Für alle die ein Anrecht auf SGBI UND SGBII haben , ein Wegweiser über SGBXII 

Aus persönliche Gründe befasse ich mich in der letzten Zeit mit der Frage : wer ist Leistungsberechtigt ? Wer hat Recht auf Sozialhilfe ?

Und es stellte sich heraus, dass "alle Bürger sind berechtigt". Es geben kleine Ausnahmen wie : Auszubilden mit Anrecht auf Bafög, oder Ausländer, die keine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubniss besitzen .
Mann ist grundsätzlich berechtigt wenn man nur in einer Notlage ist wo die Gesundheit gefärdet sein könnte oder die Wohnunglosigkeit droht.

Fazit, nachdem ich den ganzen SGBXII fand ich mehrere berechtigte Argumente weshalt jeder Einzelfall in einer Beratung besprochen werden darf, kein Bürger der nicht aus eigener Kraft sein Lebensunterhalt 100% bestreiten kann darf in Deutschland im Stich gelassen werden.

Wer sich genau erkundigen möchtet kann zu einer Beratung beim Amt von Familie und Soziales gehen, zu der Bürgerbeauftragten in SH , der Sozialverband Deutschland oder zu einer Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen, Frauen in Not , Casemanagment oder die Stadtsmission. 

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)




 
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