07.02.2013

Bürgerbeauftragte in Schleswig-Holstein | Soziale Angelegenheiten |

Bürgerbeauftragte SH | Amt des Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten
Stimmt was Ämter und Behörden zu mir sagen? Ich verstehe die Schreiben nicht ? Wer hilft mir meine Rechte bei sozialen Angelegenheiten durchzusetzten ?


Jetzt wo ich den Scheidungsprozess erlebe hat sich vieles in meinem Leben verändert. Ich musste mein Job verlassen und die Stadt wechseln. Darum bin ich vorrübergehen arbeitslos.
Es ist nicht einfach alles wieder im Griff zu kriegen. Ein paar Schulden konnte ich nicht bezahlen und die Inkassos fangen an zu drohen.

In der Beratung für "Casemanagment" mit dem Sozialpädagogen,der mich zur Zeit begleitet wurde mir empfohlen erstmal keine Schulden oder Raten abzubezahlen, anstatt dessen einen P-Konto einzurichten.

Ich habe meine Bank angerufen und die Erföffnung eines P-Kontos verlangt. Meine Bank hat folgendes geantwortet :

1.Das P-Konto darf nur eingerichtet werden, wenn die Schuldnerberatung oder das JobCenter das Formular unterschreibt

2. Ich muss den zugeschickten Formular ausfüllen

3. Für die Führung des P-Kontos wird eine monatliche Gebühr in Höhe von 6,99€ erhoben.

Ich wusste aber im voraus, dass die Banken keine GEBÜHR erheben dürfen. Ich habe den Mitarbeiter der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg mit den Informationen konfrontiert und er hat alles verneint. Trotzdem habe ich die Unterlagen per Post verlangt.

Der Sozialpädagoge hat mir einen Dokument präsentiert wo die Sparkassen Deutschlands ein Abkommen unterschrieben haben , wo es drin steht, dass die ERÖFFNUNG UND KONTOFÜHRUNG eines P-KONTOS GRATIS SEI !!!!

JEZT WERDE ICH DIE FORMULARE AN DER BANK ZURÜCKSCHICKEN , wenn die Bank von mir die Monatsgebühr für die Kontoführung abbucht, soll ich zu der BÜRGERBEAUFTRAGTEN , das Geld MUSS von der Bankzurücküberwiesen werden !!!

So weit ich heutzutage informiert bin, eine Bank MUSS immer ein P-Konto pro Bürger einrichten und das GRATIS!!!

Für die Klärung all dieser Fragen und  um die Rechte der Bürger gelten machen zu lassen gibt es den BÜRGERBEAUFTRAGTEN . Spätestens wenn sie sich bei der Institution oder Amt gemeldet haben, wird man besser behandelt. 

Ich weiß nicht ob es in alle Bundesländer Bürgerbeauftragten gibt, doch es ist werd es einmal zu googlen um es herauszufinden.    


Zitiere

"

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Seit dem 01.10.1988 gibt es in Schleswig-Holstein das Amt der / des Bürgerbeauftragen für soziale Angelegenheiten. Die Bürgerbeauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Bürgerbeauftragten-Gesetz (-BüG-).
Birgit Wille ist Diplom-Betriebswirtin. Sie verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich. Unter anderem war sie Gebietsgeschäftsführerin eines Wohlfahrtsverbandes und als selbstständige Berufsbetreuerin tätig. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wählte sie erstmals am 31. Mai 2001 zur Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Mit ihrer Wiederwahl am 24. April 2008 wurde sie für weitere 6 Jahre im Amt bestätigt.

Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?

Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:
  • Arbeits- und Ausbildungsförderung
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Behindertenrecht
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Kinder- und Elterngeld
  • Wohngeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Bürgerbeauftragte bei der Beratung und der Vertretung der Interessen der Hilfesuchenden. Das spezielle Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht eine umfassende Beantwortung von Fragen und eine fundierte Bearbeitung der Eingaben.             "                                               mehr

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