30.01.2013

Neue Wohnung als Arbeitsloser

SCHEIDUNG SCHRITT FÜR SCHRITT

WELCHE SIND DIE ERSTEN SCHRITTEN UM EINE WOHNUNG ALS ARBEITSLOSER ZU BEKOMMEN ?

Ich bin zur Zeit Wohnungssuchend und möchte meine Erfahrungen teilen.

Da meine WG aufgelöst wird , muss ich mich auf Wohnungssuche machen. Bin krank und kann nicht arbeiten, als auf ALG II angewiesen.

 Als aller Erste brauchte ich die Kündigung des Hauptmieters. Diese Kündigung beim JobCenter einreichen.
Das JobCenter hat mir die Wohnungssuche bewilligt und verlangte von mir eine

SCHEIDUNG SCHRITT FÜR SCHRITT


MIETBESCHEINIGUNG 

Weil es mir nicht richtig klar war ob ich erstmal Wohnungsvorschläge einreichen sollte, dann habe ich noch ein Mal angerufen.
Es wurde mir erklärt, dass der neue Vermieter hat mir eine Wohnung zugesagt , bekomme ich von ihm eine MIETBESCHEINIGUNG , oder einen MIETVERTRAG (den darf ich nicht unterschreiben) , einer von beiden wird an den JobCenter eingereicht , damit es geprüft wird, dass es der Vorschriften entspricht.

Vorschriften in meiner Stadt ( bitte beim jewaligen JobCenter erfragen) : Kaltmiete max. 316€ + max.50qm

Es darf keins von beiden überschreiten, sonst wird die neue Wohnung nicht übernommen.

Fazit : Wohnungen besichtigen, eine davon erfolgreich bestätigt über die Mietbescheinigung bekommen und diese Dokumente ( ohne es unterschrieben zu haben ) an das JobCenter einreichen

1 Kommentare:

  1. Hatte das gleiche Problem mit der Wohnungssuche in der Stadt Zug in der Schweiz, war jedoch nicht als arbeitslos gemeldet. Leicht war es nicht, da ich keinen Arbeitsvertrag vorweisen konnte :-)

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