15.02.2013

Als ALGII eine Wohngemeinschaft gründen


Lass EUCH NICHT IN DIE EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT REINZIEHEN

 

Wohngemeinschaft
Was ist eine Wohngemeinschaft?

Klassische Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Und: Untermietvertr�ge sind allgemein ein guter Beleg um klarzumachen, dass man nur die Wohnung teilt aber nicht aus einem Topf wirtschaftet.

Wenn Sie mit einem oder mehreren Personen sich eine Wohnung teilen. jeder seine eigenen R�ume zur Verf�gung hat (z.B. jeder hat sein eigenes Schlafzimmer), dann m�ssen Sie diese Personen im Antrag nicht mit angeben, wenn diese nicht mit Ihnen Verwandt oder verschw�gert sind.

Selbst wenn sie R�ume wie K�che, Bad ect. teilen, ist dies kein Problem, wenn dies in einem Miet- oder Untermietvertrag klar dargelegt wird.

In diesem Fall bietet sich an, ein formloses Schreiben oder einen Untermietvertrag beizulegen in dem die Wohnverh�ltnisse gekl�rt sind!

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